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Stadt droht wegen Brandschutzmängeln in Wohnungen mit Klagen

In Klagenfurt lebten fast 800 Mieter jahrelang mit mangelhaften Brandschutztüren. Die Sanierung kostete die Stadt 96.000 Euro. Nun stehen zwei Klagen im Raum.

© Helmuth Weichselbraun
Der Streit über die Sanierung von mangelhaften Brandschutztüren in Klagenfurter Gemeindewohnungen zog sich über mehrere Jahre
Claudia Lepuch
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt

„Stadt zahlte Hunderttausende Euro für falschen Ziviltechniker“ – so titelte die Kleine Zeitung Anfang Oktober. Anlass waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wonach der Inhaber eines Ziviltechnikerbüros Aufträge des städtischen Eigenbetriebs „Klagenfurt Wohnen“ jahrelang an einen nicht ausreichend qualifizierten Subunternehmer delegiert hatte.

Inzwischen ist der Büroinhaber zwar in Pension, die Vergangenheit holt ihn jedoch ein: Gegen ihn wird wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Zudem will die Landeshauptstadt Klage gegen ihn und eine Kärntner Holzbaufirma einbringen. Um zu verstehen warum, lohnt sich ein Blick in die Jahre 2021 und 2022. Damals wurden in Hunderten Gemeindewohnungen die alten Holzeingangstüren durch Feuerschutztüren ersetzt. Die Stadt zahlte dafür 471.931 Euro – obwohl es nie eine Fertigstellungsmeldung gab. Zuständig dafür wäre das Ziviltechnikerbüro beziehungsweise dessen Subunternehmer gewesen.

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Den Stein ins Rollen brachte eine Mieterin, die auf Mängel in ihrer Wohnanlage aufmerksam machte. Daraufhin holte „Klagenfurt Wohnen“ ab 2024 mehrere Gutachten ein. Deren Ergebnis: Die eingebauten Türen weisen erhebliche brandschutztechnische Mängel auf. Versuche, eine außergerichtliche Lösung zu finden, scheiterten. Die Holzbaufirma ließ sämtliche von der Stadt gesetzten Fristen zur Nachbesserung verstreichen.

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Kurioses Strafverfahren gegen Geschäftsführer

Weil eine Gefährdung von fast 800 Bewohnerinnen und Bewohnern nicht ausgeschlossen werden konnte, sah sich Geschäftsführer Gerhard Scheucher zum Handeln gezwungen. Er ließ die Türen heuer von einem Drittunternehmen brandschutztauglich machen. Kostenpunkt: weitere 96.088 Euro. Nun will sich die Stadt insgesamt 306.332 Euro vom Holzbauunternehmer und dem pensionierten Ziviltechniker zurückholen. Darin enthalten sind neben den Instandsetzungskosten auch Rechts- und Beratungskosten.

Kurios ist, dass ein Teil davon auf Scheuchers Verteidigung in einem Verwaltungsstrafverfahren entfällt. Die Baubehörde hatte es eingeleitet, weil ihr der Austausch der Wohnungstüren vor fünf Jahren nicht gemeldet worden war. Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Die dafür angefallenen Anwaltskosten soll jetzt der Ziviltechniker ersetzen, da dieser aus Sicht der Stadt für die Baubeginnsanzeige zuständig gewesen wäre.

© Helmuth Weichselbraun
Wohnungsreferent Patrick (FSP)

Unklare Haftungsfrage

Ob die Klagen tatsächlich eingebracht werden, entscheidet am Dienstag der Stadtsenat. Dabei dürften auch die Verfahrenskosten zur Sprache kommen: Allein für die erste Instanz werden diese auf 97.900 Euro geschätzt – mit offenem Ausgang. Ungeklärt ist auch, wer letztlich haftet: Der Ziviltechniker und sein Subunternehmer wälzen die Verantwortung auf den jeweils anderen ab. Für Vizebürgermeister und Wohnungsreferent Patrick Jonke (FSP) ist der Ziviltechniker alleiniger Vertragspartner. „Es gab nie ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Subunternehmer“, sagt er. Allerdings fehlen sowohl zwischen „Klagenfurt Wohnen“ und dem Ziviltechniker als auch zwischen diesem und seinem Subunternehmer schriftliche Verträge.

Jonke betont, dass die „Brandschutztauglichkeit der Türen nunmehr gegeben ist.“ Lediglich in Einzelfällen seien die Sanierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen, da einige Mieter trotz mehrfacher Aufforderung nicht reagiert und den Zugang zu ihren Wohnungen bisher nicht ermöglicht hätten.