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Pilzsammelverbot: Strenge Kontrollen in Völkermarkt

Die Hitze hat das Wachstum heuer nach hinten verschoben, doch die Sammelzeiten sind geblieben. Wer im Bezirk derzeit noch gewisse Pilze pflückt, riskiert empfindliche Strafen.

Ein Waldboden mit Eierschwammerl
© Alois Litzlbauer
Die offizielle Sammelzeit für bestimmte Pilze ist auch im Bezirk Völkermarkt vorbei
Eva Kapeller
Redakteurin der Regionalredaktion Völkermarkt/Lavanttal

Die Saualpe, die Wälder rund um Eberndorf/Dobrla vas und das Gebiet bei Aich zählen zu den klassischen Anlaufstellen für Schwammerlsucher im Bezirk Völkermarkt. Wenn die Bedingungen passen, zieht es zahlreiche Pilzliebhaber in die heimischen Wälder. Heuer stellt sich die Situation allerdings etwas anders dar: Aufgrund der großen Hitze und der damit verbundenen Trockenheit hat sich das Pilzwachstum nach hinten verschoben. Viele Sammler gehen deshalb auch noch im Spätsommer und Herbst auf die Suche.

© KK/Privat
Kürzlich gesammelte Pilze im Bezirk Völkermarkt

Dabei muss man jedoch vorsichtig sein: Dass die Schwammerl später wachsen, bedeutet nicht, dass sie auch länger gesammelt werden dürfen. Wie Johannes Leitner, Landesleiter der Kärntner Bergwacht, erklärt, hat sich an der Kärntner Pilzverordnung nichts geändert: „Im Frühjahr hat es in den Medien eine entsprechende Berichterstattung gegeben. Die Kärntner Pilzverordnung wurde jedoch nicht verändert, sodass es nach wie vor erlaubt ist, in der Zeit von 15. Juni bis 30. September Eierschwammerl, Stein- und Herrenpilze in der erlaubten Menge von zwei Kilogramm pro Person und Tag zu sammeln.“

Bei den Kontrollen rechtfertigen sich die Sammler auch damit, dass die Pilzsammelsaison verlängert worden sei.

— Johannes Leitner, Landesleiter der Kärntner Bergwacht 

Seit dem 1. Oktober ist das Sammeln dieser Arten somit nicht mehr erlaubt. „Bei den Kontrollen rechtfertigen sich die Sammler auch damit, dass die Pilzsammelsaison verlängert worden sei“, sagt Leitner. Der Strafrahmen reicht laut Leitner bis zu 3630 Euro. „Die Kontrollen der Kärntner Bergwacht werden so lange fortgesetzt, bis sichergestellt ist, dass die Pilzsammler die vorgegebenen Zeiten einhalten und das Sammeln der betroffenen Arten einstellen“, betont der Landesleiter.

Nicht alle Schwammerl sind verboten

Allerdings bedeutet das Ende der regulären Sammelzeit nicht automatisch, dass sämtliche Pilze im Wald stehen bleiben müssen. Laut Leitner dürfen jene Arten gesammelt werden, die von der Kärntner Pilzverordnung nicht unter Schutz gestellt sind: „Dazu zählt unter anderem der Parasol.“

Entscheidend ist daher, um welche Pilzart es sich handelt und welche gesetzlichen Bestimmungen für sie gelten. Wer unsicher ist, sollte sich vor dem Sammeln über die geltenden Vorschriften informieren. Zusätzlich sind die Bestimmungen des Forstgesetzes zu beachten. Die Kärntner Pilzverordnung und das Naturschutzrecht sind jedoch nicht die einzigen rechtlichen Grundlagen, die beim Aufenthalt im Wald eine Rolle spielen.

© Kärntner Bergwacht
Die Kärntner Bergwacht seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der Kontrollen

Im Bezirk Völkermarkt ist die Kärntner Bergwacht seit Jahren ein wichtiger Teil der Kontrollen. Das Referat für Sondereinsätze, bekannt als „Soko Schwammerl“, überprüft, ob die Pilzsammler die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Auch in Bleiburg/Pliberk gibt es eine entsprechende Kontrolleinheit.

Wer zu viele Pilze sammelt oder sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten hält, muss damit rechnen, dass die Schwammerl abgenommen werden. Die beschlagnahmten Pilze kommen einem guten Zweck zugute und werden an Altenwohnheime, kirchliche Einrichtungen oder Sozialmärkte verteilt. Mengen, die darüber hinausgehen, werden vernichtet und der Natur zurückgegeben. „Dieser Vorgang wird dokumentiert“, sagt Leitner.

© APA/THEMENBILD
Pilze sollten möglichst sauber abgeschnitten werden

Neben den gesetzlichen Vorgaben appelliert die Bergwacht an die Eigenverantwortung der Schwammerlsucher. Dazu gehört, das Eigentum anderer zu respektieren, keinen Müll zurückzulassen und unnötigen Lärm zu vermeiden. Auch beim Ernten selbst ist Sorgfalt gefragt: „Pilze sollten möglichst sauber abgeschnitten werden, während der unterirdische Teil im Boden verbleibt.“

Wie sich die Schwammerlsaison in den kommenden Jahren entwickeln wird, lässt sich angesichts der zunehmend unbeständigen Wetterverhältnisse nur schwer abschätzen. Fest steht jedoch: Auch wenn sich das Pilzwachstum durch Hitze und Trockenheit verschiebt, bleiben die gesetzlichen Sammelzeiten verbindlich.