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Frau wollte gefälschten Führerschein bei der Behörde „umtauschen“

Weil sie bei der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg einen gefälschten Führerschein aus Nigeria in einen EWR-Führerschein umschreiben lassen wollte, musste sich die Frau nun am Bezirksgericht Voitsberg verantworten.

© KLZ/Jürgen Fuchs
Eine Frau wies sich bei der Polizei mit einem gefälschten Führerschein aus (Sujetfoto)
Rainer Brinskelle
Teamleiter Regionalredaktion Voitsberg

Im Jahr 2009 verlegte die Frau ihren Lebensmittelpunkt von Nigeria nach Österreich. „Bevor ich weggegangen bin, habe ich noch schnell den Führerschein in Afrika gemacht. Mit dem bin ich seit 18 Jahren ohne Probleme gefahren“, erzählt die Frau am Bezirksgericht Voitsberg. Dort muss sie sich verantworten, weil sich kürzlich herausstellte, dass der Führerschein nicht echt ist. „Totalfälschung nennt man das juristisch“, erklärt ihr die Richterin.

Schuld sieht die Angeklagte keine bei sich. Sie sei wohl eher übers Ohr gehauen worden. „Ich habe den Führerschein ja auch gemacht und dafür bezahlt. Ich weiß nicht, warum ich damit jetzt Probleme gehabt habe“, behauptet die Frau. Allerdings: Vom fachkundigen Auge wurde das Dokument sofort als mögliche Fälschung erkannt.

Der Führerschein wurde in einem schlechten Druckverfahren nachgemacht und weist keine der für nigerianische Führerscheine üblichen Sicherheitsmerkmale auf.

— Die Richterin

Bemerkt wurde das, als die Besitzerin mit dem Schriftstück zur Bezirkshauptmannschaft Voitsberg kam, um das Dokument in einen EWR-Führerschein umtauschen zu lassen. Stattdessen wurde der vorgelegte Führerschein wegen Zweifeln an der Echtheit seitens der Behörde zur weiteren Überprüfung an die Kriminalpolizei übergeben. „Das Ergebnis ist eindeutig. Der Führerschein wurde in einem schlechten Druckverfahren nachgemacht und weist keine der für nigerianische Führerscheine üblichen Sicherheitsmerkmale auf“, betont die Richterin.

Geldstrafe

Schließlich sieht die Angeklagte ihr Fehlverhalten ein. „Entschuldigung, es tut mir leid“, betont die Frau, die wegen der Fälschung besonders geschützter Dokumente schon einschlägig vorbestraft ist. Erschwerend kommt auch hinzu, dass im aktuellen Fall gleich zwei Vergehen aufeinandertreffen: einerseits Dokumentenfälschung und andererseits versuchte falsche Beurkundung. Sie wird zu einer Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt und muss zusätzlich 70 Euro Prozesskostenbeitrag bezahlen.