Urlaub auf Rhodos wurde für Obersteirer zum Horrortrip
Eine Familie aus dem Bezirk Leoben berappte 6500 Euro für ihren Rhodos-Urlaub. Statt eines Traumurlaubs gab es Schimmel, desolate Zimmer und ganz viel Ärger.
Statt des ersehnten geräumigen Traumurlaubs im Bungalow wurde der Griechenland-Trip für eine vierköpfige Familie aus dem Bezirk Leoben zum ärgerlichen Aufenthalt im gefühlten Besenkammerl. Insgesamt 6500 Euro nahm das Ehepaar für die neun Tage auf Rhodos gemeinsam mit ihren beiden Kindern in die Hand.
Doch trotz der angepriesenen fünf Sterne und eines entsprechenden Komforts entpuppte sich das Urlaubsunterfangen für die Familie als Desaster und zwar schon ganz von Anfang an. Denn die Räumlichkeiten des Bungalows, in den sie einziehen sollte, waren an allen Ecken und Enden von Schimmel befallen – nicht nur im Bad und Schlafzimmer.
„Es war nicht nur verschimmelt. Alles war massiv verdreckt und heruntergekommen. Es lag ein modriger Geruch in den Zimmern, das Mobiliar war uralt und komplett abgewohnt“, erzählt Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer. Es habe insgesamt gesehen praktisch gar nichts gepasst.

„Und das, obwohl man sagen muss, dass die fünf Sterne oder fünf Sonnen, wie es oft ausgeschildert wird, auch in der griechischen Landeskategorie grundsätzlich sehr gut sein müssten“, führt Zeilinger aus. Die Familie habe bei der Reklamation alles richtig gemacht, betont er: „Sie haben sich an die örtliche Reiseleitung und auch an die Rezeption des Hotels gewandt und die Mängel benannt.“
Die Reiseleitung als erster Ansprechpartner in solchen Fällen habe sich aktiv an die Leitung des Hotels gewandt, dabei jedoch auf Granit gebissen: „Es wurde ein Wechsel in ein viel kleineres Zimmer angeboten, aber nur für den Fall, dass die Familie schriftlich erklärt, dass sie damit zufrieden sei – will heißen, danach keine finanziellen Ansprüche mehr stellt. Das ist ein Witz, aber ein schlechter“, wettert Zeilinger.
Neun zermürbende Tage
Zum Glück habe die Familie das nicht unterschrieben. Die insgesamt neun Tage des Urlaubs seien zermürbend gewesen: „Die Familie musste mehrmals von einem Zimmer zum anderen ziehen.“ Zwischendurch war Warten mit den unausgeschlafenen Kindern in der Hotellobby angesagt gewesen. „Ein unzumutbares Vorgehen, auch weil eines der Zimmer viel zu klein für vier Leute war.“
Dass es überhaupt einen Versuch zur Verbesserung der Situation gegeben hat, sei allein dem Engagement der Reiseleitung zu verdanken gewesen. Wirklich gefruchtet hätten deren Bemühungen letztlich aber leider nicht. „Jetzt haben wir beim Veranstalter Reisepreisminderung beantragt. Bis jetzt haben wir allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Bemerkenswert ist, dass es sich eigentlich um einen namhaften Anbieter handelt“, so Zeilinger.
Schadenersatz ebenfalls denkbar
Sollte eine ähnliche Situation mit dem selben Hotel wieder eintreten, sei der Veranstalter wohl auch wegen Schadenersatz und nicht nur in Sachen Reisepreisminderung zu belangen, denn dann sei durch den aktuellen Präzedenzfall belegt, dass der Veranstalter von den Mängeln in diesem Hotel Kenntnis habe, betont Zeilinger.