Die Gefahr der guten Absichten
Es sind nicht nur die üblichen Verdächtigen wie Trump & Co, die Demokratie und Verfassungsstaat bedrohen.
Hand aufs Herz: Wissen Sie, welchen Erinnerungstag Sie gestern verpasst haben? Zur Auswahl standen unter anderem der Weltvegetariertag, der Welttag des Kaffees und der Tag der älteren Menschen. Eine, aber feine Festgesellschaft hatte am Donnerstag jedoch anderes im Sinn: Sie versammelte sich auf der Wiener Freyung Numero 8, um an den Beschluss des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 zu erinnern. Bundespräsident Alexander Van der Bellen wünschte höchstpersönlich der Verfassung „alles Gute zum 106. Geburtstag“. Bemerkenswert war, dass SPÖ und Neos mit Abwesenheit glänzten.
Die Stimmung war feierlich und doch zugleich auch düster. Schließlich sind, wie der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Hausherr Christoph Grabenwarter zur Begrüßung erklärte, die rechtsstaatlichen Verfassungsstaaten rund um den Globus bedroht. Keineswegs nur von den üblichen Verdächtigen à la Donald Trump oder Viktor Orbán, sondern auch von der rasenden Entwicklung der Künstlichen Intelligenz. Als eine kleine Maßnahme zur Stärkung gegen die autoritäre Versuchung erneuerte Grabenwarter eine Forderung, die er erstmals im Interview mit der Kleinen Zeitung äußerte: Auch in Österreich sollte der VfGH die Möglichkeit erhalten, die Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit kundzumachen, für den Fall, dass eine künftige Bundesregierung dies verweigere.
Wie mit vagen Werten Machtpolitik betrieben werden kann
Dass den Verfassungsstaaten auch von überraschender Seite Gefahr droht, machte dann der deutsche Rechtsexperte Dieter Grimm deutlich: Er nahm in seiner Festrede die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg aufs Korn. Dessen Kampf gegen Staaten auf rechtsstaatlichen Abwegen wie einst Ungarn oder Polen nennt er überschießend und verweist dabei ausdrücklich auf dessen Ungarn-Urteil vom 21. April dieses Jahres. Dabei ging es um die Frage, ob ein Mitgliedstaat den Zugang zu LGBTI+-Inhalten verbieten oder einschränken darf, angeblich zum Schutz von Kindern, was der EuGH verneinte. Dem allgemeinen Applaus, der auf diese Entscheidung folgte, kann der hochdekorierte Verfassungsrechtler nicht folgen.
Jetzt wird es etwas juristisch, ich hoffe auf Ihre Nachsicht, denn das Thema ist von überragender Bedeutung. Für Grimm ist der EuGH nämlich mit dieser Entscheidung auf dem Holzweg. Dessen Ziel sei eine schleichende Verstaatlichung der EU auf Kosten der Mitgliedstaaten, obwohl es keine vertragliche Grundlage für einen solchen Kurs gibt. Schließlich beruht die Union darauf, dass ihre souveränen Mitgliedstaaten nur bestimmte, klar abgegrenzte Zuständigkeiten an Brüssel übertragen.
Auch die FPÖ hat aufmerksam zugehört
Der EuGH beruft sich bei seiner Entscheidung auf Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, der die Werte der Gemeinschaft wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit festlegt. Diese Werte sind, so Grimm, auf EU-Ebene abstrakt, da es unterschiedliche rechtliche und kulturelle Interpretationen auf nationaler Ebene gebe. Vor allem aber schütze Artikel 4 des EU-Vertrags, der Artikel 2 eigentlich gleichgestellt sei, die Identität der Staaten. Doch der EuGH stelle nun die unbestimmten Werte der EU über die nationale Identität.
Grimm fürchtet, dass diese Entwicklung die nationale Demokratie unterläuft, ohne jedoch die demokratische Legitimität der EU zu stärken. Die anwesenden Vertreter der FPÖ, allen voran Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, haben aufmerksam zugehört und eifrig mitgeschrieben. Grimms nüchterne Rechtsanalyse liefert den Freiheitlichen zweifellos Munition für neue Attacken auf die EU.
Doch zu den unschätzbaren Vorteilen von Rechtsstaat und Verfassungsstaat gehört, dass sich jede Institution ihren Kritikern stellen muss – in Wien, in Brüssel und auch in Luxemburg, wo der EuGH seinen Sitz hat. Auch dazu ist ein Verfassungstag da: die Mächtigen, auch wenn sie von guten Absichten getrieben sind, an ihre Verantwortung für das größere Ganze zu erinnern.
