VfGH-Präsident Grabenwarter: „Nach einem Verbot zu rufen, sollte das letzte Mittel sein“
Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, über Verbotspläne für politischen Islam sowie Identitäre und die Anfälligkeit der Republik gegen eine autoritäre Versuchung.

Mit Montag startete die Herbstsession des Verfassungsgerichtshofs, in den kommenden drei Wochen wird das Höchstgericht über teils politisch brisante Anträge beraten. Thema ist etwa die im Vorjahr eingeführte Möglichkeit der Messenger-Überwachung durch Geheimdienste, gegen die sich Abgeordnete von FPÖ und Grünen an den VfGH gewandt hatten. Auf dem Programm steht auch das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14, wobei eine Entscheidung im ersten Halbjahr 2027 zu erwarten ist. Überprüft wird das Verbot für alleinstehende Frauen, künstliche Befruchtung in Anspruch zu nehmen, sowie eine Neuregelung bei Besitzstörungsklagen, die der sogenannten „Parkplatzabzocke“ einen Riegel vorschieben sollte.
Die Regierung ist zuversichtlich, dass das Kopftuchverbot für Mädchen vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird. Sie auch?
Christoph Grabenwarter: Dieses Verbot ist ein gutes Beispiel, um die Rolle des Verfassungsgerichtshofs festzumachen. Nach der Aufhebung der alten Regelung Ende 2020 gibt es jetzt wieder Anträge, welche die Neuregelung bekämpfen. Es gibt eine neue Rechtslage, neue Anträge von Betroffenen und neue Argumente der Bundesregierung. Das alles werden wir prüfen und dann zeitnah entscheiden. Es wäre nicht angemessen, würde ich heute eine Prognose abgeben.
Weder Recht noch Rechtsprechung sind in Stein gemeißelt, weil sich Gesellschaften und ihre Probleme verändern. Das islamische Kopftuch wird heute anders wahrgenommen als vor 10 oder 20 Jahren. Verändert das auch den Blick des VfGH?
Das ist eine spannende Frage, die den Kern der Verfassungsgerichtsbarkeit trifft. Wir haben mit politischen Fragen zu tun, sind aber nicht Teil des politischen Diskurses, sondern haben einen Maßstab anzulegen, der 150 Jahre, mehrere Jahrzehnte oder 15 Jahre alt ist. Wir haben verschiedene Grundrechtsschichten, das wird beim Kopftuchverbot besonders deutlich: Da geht es um die Religionsfreiheit aus 1867, um die Menschenrechtskonvention und das Verfassungsgesetz über Kinderrechte von 2011, das wiederum auf UNO-Vorgaben beruht. Hier kommt ein Wandel zum Ausdruck, zumal der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung wir berücksichtigen, sehr dynamisch urteilt. Um die Rechtsprechung vorhersehbar zu machen, orientieren wir uns an Vorentscheidungen; unseren eigenen und jenen der europäischen Instanzen. Und dann entscheiden 14 Richterinnen und Richter, die aus unterschiedlichen Bereichen kommen.
Die Regierung arbeitet an einem Verbot des Politischen Islam. Wie blicken Sie darauf?
Ich spekuliere nicht über die Verfassungskonformität von Regelungen, die es noch gar nicht gibt. Aber wir haben bereits Regeln für demokratiegefährdende politische Strömungen, etwa das NS-Verbotsgesetz. Darüber hinaus gibt es allgemeine Regeln in der Menschenrechtskonvention, die für alle Staaten gelten, die es zulassen, dass politische Organisationen, die die Demokratie oder fundamentale Werte beseitigen wollen, unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden können.
Die Forderung nach der Abschaffung der Demokratie oder der Einführung des Kalifats ist nicht verboten, weil das unter Meinungsfreiheit fällt.
Das kommt darauf an: Man müsste sich anschauen, was genau ein Kalifat ist und in welchem Kontext das gefordert wird.
Die Regierung will beim Vereinsgesetz ansetzen, um den politischen Islam und womöglich auch die rechtsextremen Identitären zu verbieten. Wäre das ein gangbarer Weg?
Das Vereinsgesetz ist ein Erbe des Liberalismus des 19. Jahrhunderts und ich finde, dass wir bis heute gut damit leben. Ein Verein kann erst verboten werden, wenn er gegen Strafgesetze verstößt. In Deutschland können Parteien, anders als in Österreich, vom Verfassungsgericht verboten werden. Aber sowohl bei der NPD als auch jetzt bei der AfD zeigt sich, dass es große Hürden gibt. Solange unser System so funktioniert wie derzeit, würde ich einem Systemwechsel nicht das Wort reden.
Was würden Sie Bürgern antworten, die ein Verbot des politischen Islam wie der rechtsextremen Identitären fordern?
Meine Überzeugung ist, dass man sich gemäß unserer Verfassung mit dem politischen Gegner zunächst mit den Mitteln der Demokratie auseinandersetzen soll. Ein Verbot sollte das letzte Mittel sein. Wenn klar ist, dass es in der politischen Auseinandersetzung nicht gelingt, Demokratiegefährdungen hintanzuhalten, sollte man über strengere Mittel nachdenken. Resiliente demokratische Strukturen sollten in der Lage sein, die Gegner der Demokratie im politischen Diskurs in die Schranken zu weisen. Ziel muss es sein, die Wachsamkeit zu stärken, gerade bei jungen Menschen. Demokratie ist ja kein Selbstzweck, sondern hat den Anspruch, die Freiheit des Einzelnen zu schützen.
Wie gut ist die Republik vor autoritären Versuchungen à la USA geschützt?
Wir haben mit unserer Verfassung ein gut erprobtes Regelwerk, das nicht ohne Grund 106 Jahre alt ist. Aber wir wissen aus der eigenen Geschichte auch – von 1933 bis 1945 war die Verfassung außer Kraft gesetzt –, wie leicht sich auch ein gutes Regelwerk beseitigen lässt, wenn die Akteure nicht dafür eintreten. Demokratie braucht zum Funktionieren überzeugte Demokraten in den Ämtern und Gerichten – und in der Zivilgesellschaft. Natürlich kann man nachschärfen; in Polen etwa hat man gesehen, dass die Regierung Gesetzesaufhebungen durch das Verfassungsgericht nicht veröffentlicht hat. Auch in Österreich muss der Bundeskanzler eine Gesetzesaufhebung kundmachen. Man könnte festlegen, dass der Gerichtshof selbst das kundmachen kann, sollte die Regierung säumig werden. Das würde die Wirkung der Entscheidungen sicherstellen.
Eine der spannendsten Fragen unserer Republik ist, wie viel Macht wirklich im Amt des Bundespräsidenten steckt.
Das Amt des Bundespräsidenten ist nach unserer Verfassung ein ganz wichtiges, das zeigt sich gerade bei der Regierungsbildung bei unklaren Mehrheitsverhältnissen. Die Amtsführung des amtierenden Staatsoberhaupts und dessen Vorgängers zeigt, wie man damit behutsam umgeht. Aber es gibt auch eine Gewaltenteilung. Der Bundespräsident ist für die Einhaltung der Verfassung vor dem Verfassungsgericht verantwortlich und kann auch von der Bundesversammlung verantwortlich gemacht werden. Was ich sagen will: Es gibt eine Einhegung des Amtes, es ist eben nicht alles möglich.
In den USA zeigt der Präsident, wie sich Regeln verschieben lassen. Raubt Ihnen das in der Hofburg schlummernde Missbrauchspotenzial nicht wenigstens für ein paar Minuten den Schlaf, zumal das Amt direkt gewählt wird?
In jedem Amt kann ein Bösewicht versuchen, die Befugnisse des Amtes zu missbrauchen. Deshalb ist es eine Rolle der anderen Staatsorgane, es einzuhegen. Gerade mit Blick auf das Staatsoberhaupt sollten wir sehr behutsam mit Diskussionen über Änderungen umgehen. Es ist wichtig, dass diejenigen, die für die Nominierung der Kandidaten verantwortlich sind, Frauen oder Männer aufstellen, die das Amt bestmöglich ausüben können. Die nächste Wahl findet 2028 statt, und ich hoffe, dass es am Ende einen guten Bundespräsidenten, eine gute Bundespräsidentin geben wird.
Sehen Sie Schwachstellen in der Konstruktion der Republik?
In der laufenden Diskussion über Staatsreformen sollte man sich die Frage stellen, ob alle Erscheinungen des Föderalismus noch zeitgemäß sind. Da geht es etwa um Bereiche, wo es zwischen Bund und Ländern geteilte Gesetzgebungsbefugnisse gibt. Das betrifft die Mindestsicherung, Krankenanstalten und das Gesundheitsrecht, das Elektrizitätswesen und teils auch Bildung. Alle Beteiligten gewinnen und die Bevölkerung würde keine Nachteile erleiden, wenn es hier eine Bereinigung der Kompetenzen und klare Verantwortlichkeiten gäbe.
Zur Person
Christoph Grabenwarter, geboren 1966 in Bruck an der Mur, ist seit 2020 Präsident des Verfassungsgerichtshofs, dem er seit 2005 angehört. Nach Studium, Promotion und Habilitation an der Universität Wien lehrte und forschte er in Linz, Bonn und Graz. Seit 2008 ist er an der Wirtschaftsuniversität Wien Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht. Grabenwarter ist verheiratet und Vater von zwei Töchtern.
Buchtipp
Stefanie Jaksch: Verfassung. Na und? Von Grundrechten, Institutionen und den Spielregeln der Republik Österreich. Hg. von der Stiftung Forum Verfassung, 125 Seiten, Molden Verlag 2026.
