Schlafende Frau sexuell missbraucht: Kärntner muss nicht in Haft
Überraschend mildes Urteil für einen 23-Jährigen, der sich an einer schwer alkoholisierten, wehrlosen Frau vergangen hatte. Er legte ein reumütiges Geständnis ab.
Es war ein Abend im April des heurigen Jahres in Moosburg. Eine Kellnerin (47) feierte mit dem letzten noch anwesenden Gast (23), beide waren betrunken. Die Kellnerin schlief schließlich auf die Theke gestützt ein und wurde vom Mann sexuell missbraucht. Dann schleppte sie sich in ein Nebenzimmer und der Mann wiederholte seine Tat, nahm noch 300 Euro aus der Kellnerbrieftasche und ging seiner Wege.
Hätte nicht der Barbesitzer das Video der Überwachungskamera angesehen, wäre der Baggerfahrer wohl nie gefasst worden. „Es tut mir leid. Ich bin nicht so ein Mensch, weiß nicht, was ich mir dabei gedacht habe. Auch wenn man alkoholisiert ist, muss man wissen, was man tut“, erklärte er am Montag am Landesgericht Klagenfurt dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi. Angeklagt ist er wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und wegen Diebstahls.

Sein Verteidiger, Philipp Tschernitz, betont, sein Mandant habe sogar die 300 Euro mitgebracht und werde auch ein Schmerzensgeld von 1000 Euro entrichten. „Ich war so müde, dann im Tiefschlaf und wollte natürlich keine sexuellen Handlungen durchführen.“ Mehr will das Opfer nicht sagen, die Frau stimmt aber der Höhe der Entschädigungszahlung zu.
Ein Jahr auf Bewährung
Der Angeklagte wird wegen der beiden Delikte schuldig gesprochen. Obwohl auf den sexuellen Missbrauch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren angedroht sind, kommt der Mann mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. „Er hat ein umfassendes, reumütiges Geständnis abgelegt, ist unbescholten, hat die Bereitschaft zur Wiedergutmachung gezeigt und die Tat steht im Widerspruch zu seinem sonstigen Lebenswandel“, beurteilt Kugi das milde Urteil.
Zusätzlich muss der 23-Jährige eine Geldstrafe in der Höhe von 21.600 Euro bezahlen. Er nimmt das Urteil an, Staatsanwältin Veronika Holub gibt keine Erklärung ab – damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.