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So kommen Steirer an den Heizkostenzuschuss von 340 Euro

Für den Heizkostenzuschuss der Steiermark für 2026/2027 sind 6,3 Millionen Euro budgetiert. Die Einkommensgrenzen wurden angepasst. Was zu beachten ist.

Wie in den letzten Jahren gibt es 340 Euro an Heizkostenzuschuss vom Land Steiermark (Sujetfoto) für einkommensschwache Haushalte
© IMAGO/ Imagebroker /Kyrylo Syvun
Wie in den letzten Jahren gibt es 340 Euro an Heizkostenzuschuss vom Land Steiermark (Sujetfoto) für einkommensschwache Haushalte

Was ist die Idee hinter dem Heizkostenzuschuss in der Steiermark?

Antwort: Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark soll einkommensschwachen Haushalten beim Bezahlen der Heizkosten helfen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Antwort: Der Zuschuss beträgt wie in den vergangenen Saisonen 340 Euro pro Haushalt.

Wann kann man den Zuschuss beantragen?

Antwort: Der Antrag kann ab 1. Oktober 2026 bis einschließlich 26. Februar 2027 persönlich gestellt werden.

Wo kann man den Zuschuss beantragen?

Antwort: Der Zuschuss muss im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde bzw. in der jeweiligen Stadt beantragt werden. Es gibt weiterhin keine Möglichkeit eines Online-Antrags.

Wie viel darf man verdienen?

Antwort: Ob man Anspruch auf den Heizkostenzuschuss hat, hängt vom Nettoeinkommen ab. Der Grenzwert hängt wiederum von der Haushaltsgröße ab. Für Einpersonenhaushalte macht der (angepasste) Grenzwert 1827 Euro aus, für Ehepaare beziehungsweise Haushaltsgemeinschaften 2741 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um 548 Euro.

Wie wird das Einkommen ausgerechnet?

Das Jahresnettoeinkommen (inklusive Sonderzahlungen) aller im Haushalt lebenden Personen geteilt durch 12.

Wo kann ich mich telefonisch erkundigen?

Beim Sozialservice des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10.

Wir wollen jene Steirerinnen und Steirer verlässlich unterstützen, die diese Hilfe tatsächlich benötigen.

— Hannes Amesbauer, Soziallandesrat 

Was ist noch zu beachten?

Der Zuschuss kann nur von Österreichern sowie EU-/EWR-Bürgern beantragt werden. Außerdem muss man seit mindestens fünf Jahren seinen Aufenthalt in der Steiermark haben.

Spielt es eine Rolle, wie man heizt?

Nein, der Zuschuss ist für alle Heizungsanlagen gleich.

Kann ein Studentenheim-Bewohner auch den Zuschuss erhalten?

Nein, Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen sind ausgeschlossen, Minderjährige sowieso.

Wie sieht es mit der Wohnunterstützung aus?

Wer eine Wohnunterstützung bekommt, der kann keinen Heizkostenzuschuss erhalten.

Wie viele Fördermittel stehen zur Verfügung?

Antwort: Für diese Heizperiode sind insgesamt 6,3 Millionen Euro reserviert. In der letzten Saison waren es 7,6 Millionen Euro.

Wie war das letzte Heizsaison?

In der Heizperiode 2025/2026 haben 17.533 steirische Haushalte einen Heizkostenzuschuss erhalten. Die Ausgaben machten rund sechs Millionen Euro aus.