„Er ist handlungsfähig, aber noch kein Referent“
Spittals Stadtamtsdirektorin Elisabeth Huber erklärt, warum Roland Mathiesl als neuer Vizebürgermeister arbeiten darf, aber noch nicht als Referent.
Mittwochabend wurden der neue Vizebürgermeister Roland Mathiesl und die neue Stadträtin Andrea Penker (beide SPÖ) angelobt. Um ihre Referate dürfen sie sich derzeit aber nicht kümmern, warum?
Elisabeth Huber: Grund dafür ist, dass keine neue Verordnung über die Aufteilung der Referate beschlossen wurde. In der derzeit bestehenden Verordnung aus 2025 sind die jeweiligen Referenten namentlich genannt. Mit den Rücktritten von Vizebürgermeisterin Angelika Hinteregger und Almut Smoliner als Stadträtin endeten auch deren Funktionen als Referentinnen und somit wäre eine neue Verordnung zu beschließen gewesen.
Warum war das nicht möglich?
Es gibt eine Sonderregelung für die konstituierende Sitzung. Dort ist keine Vorberatung nötig. Ansonsten müssen solche Entscheidungen in der Stadtratssitzung vorberaten werden. In der kurzen Zeit war das allerdings nicht möglich, weshalb ein Umlaufbeschluss geplant gewesen wäre. Die Gemeindeaufsicht des Landes sah dazu aber keine Notwendigkeit. Ein solcher Umlaufbeschluss dient laut Gesetz nur dazu, um in dringenden Fällen einen Nachteil für die Gemeinde abzuwenden. Das Gesetz regelt aber, dass in so einem Fall – ab dem Rücktritt eines Referenten – die betroffenen Referate an den Bürgermeister übergehen.
Ist der neue Vizebürgermeister jetzt „handlungsunfähig“?
Nein. Er wurde als erster Vizebürgermeister angelobt und darf im Rahmen der Vertretungsregel im Fall der Verhinderung des Bürgermeisters handeln. Er darf auch an Stadtratssitzungen teilnehmen, aber er ist derzeit noch kein Referent. Generell muss gesagt werden, dass Referenten dem Bürgermeister immer weisungsgebunden sind.
Wie geht es jetzt weiter?
In 14 Tagen wird es die nächste Stadtratssitzung zu diesem Thema geben, danach wird die neue Verordnung mit dem von der SPÖ gewünschten Referatstausch dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.