Van der Bellen-Kritik: Solidarität mit Israel darf nicht Schweigen zum Völkerrecht heißen

Österreichs historische Verantwortung gegenüber Israel ist nicht verhandelbar. Aber sie entbindet auch Israel nicht von der Bindung an das Völkerrecht. Genau das auszusprechen, darf kein Tabu sein.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen ist kein Mann der lauten Gesten oder überspitzten Worte. Umso mehr sorgen seine jüngsten Aussagen für Aufsehen. Am Dienstag sprach Van der Bellen in New York am Rande der UNO-Generaldebatte von „Verletzungen des Völkerrechts“ und „Kriegsverbrechen“ Israels. Ungewöhnlich deutliche Worte für einen österreichischen Politiker. Denn Österreichs Verhältnis zu Israel ist aufgrund seiner historischen Verantwortung von besonderer Bedeutung.
Das war schon bisher so. Österreich stimmte etwa bei einer Abstimmung in der UN-Generalversammlung am 27. Oktober 2023 über eine Resolution, die einen Waffenstillstand im Krieg zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen forderte, als einer von nur 14 Staaten weltweit dagegen.
Dinge beim Namen zu nennen, muss erlaubt sein
Doch historische Verantwortung darf nicht bedeuten, bei offensichtlichen Verstößen gegen das Völkerrecht wegzusehen. Das Vorgehen Israels im Gazastreifen und insbesondere die jüngsten Entwicklungen im Westjordanland werfen berechtigt schwerwiegende völkerrechtliche Fragen auf. Nach Einschätzung von Experten sind Teile dieses Vorgehens völkerrechtswidrig und können als Kriegsverbrechen eingeordnet werden.
Die Sicherheit Israels muss Teil der österreichischen Staatsräson bleiben. Das Existenzrecht Israels steht außer Frage. Genauso außer Frage sollte aber die Verbindlichkeit des Völkerrechts stehen. Dies zu benennen muss erlaubt sein.