ÖVP setzt sich durch: Leerstandabgabe in Kärnten kein Thema
Leere Geschäfte in den Ortszentren, seit Jahren gewidmetes, aber nicht genütztes Bauland in den Gemeinden sind Realität in Kärnten: Landesregierung beschließt - unverbindlichen - Leitfaden zur Leerstandaktivierung und Baulandmobilisierung.
In der SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierung ist es so vereinbart und festgeschrieben: Eine Leerstandsabgabe wird es in Kärnten in dieser Periode nicht geben. Da konnte sich die ÖVP durchsetzen. Das wurde einmal mehr am Dienstag nach der Regierungssitzung deutlich, als Landeshauptmann Daniel Fellner (SPÖ), Landeshauptmannvize Martin Gruber (ÖVP) und Landesrätin Marika Lagger-Pöllinger (SPÖ) den neuen Leitfaden zur Baulandmobilisierung und Leerstandaktivierung präsentierten. Es ist „nur“ ein Leitfaden, der in Gemeinden in heiklen Fragen weiterhelfen soll. „Leerstände in den Städten und Hortung von Bauland aus Altbeständen nimmt zu“, so Gruber.
Reaktionen
Olga Voglauer, Landessprecherin der Grünen, vermisst weiterhin eine echte Leerstandsabgabe in Kärnten. SPÖ und ÖVP wollen zwar eine Lösung für Baulandhortung, Leerstände und Zersiedelung, doch sie scheuen sich Eigentümer von dauerhaft leer stehenden Wohnungen und Gebäuden tatsächlich in die Pflicht zu nehmen.
Gerhard Köfer, Chef des Team Kärnten, ruft nach einer offenen Diskussion über die Notwendigkeit einer Leerstandsabgabe für Geschäfte. Es brauche eine Rechtsregelung, die es Gemeinden ermögliche, punktuell Leerstandabgaben vorzuschreiben.
Mit dem von Raumordnungsexperten und Gemeindemitarbeitern erarbeiteten Leitfaden werden die Gemeinden angehalten, gegen Zersiedelung vorzugehen, auf Innen- statt Außenentwicklung zu setzen und so Zentren wiederzubeleben und den Verbau von grünen Wiesen außerhalb hintanzuhalten. Der Blick müsse verstärkt auf Flächen und Gebäude gerichtet werden, die bereits vorhanden sind, derzeit aber nicht genützt werden. Gemeinden, Eigentümer und Betriebe sollen motiviert werden, bereits gewidmetes Bauland zu mobilisieren und Leerstände zu reaktivieren, so Gruber. Pöllinger verwies auf leere Volksschulen, wo sich Ärzte, Firmen oder Vereine ansiedeln. Im Leitfaden wird auf bestehende „Werkzeuge“ im Raumordnungsgesetz verwiesen, etwa die Orts- und Stadtkernverordnung, Bebauungsfrist oder die befristete Festlegung als Bauland.
Mit EU-konfinanzierten Förderprogrammen des Landes sollen Eigentümer zur Leerstandaktivierung bzw. Baulandmobilisierung motiviert werden.