Zwölfjähriger nach Unfall mit E-Scooter in Wien in Lebensgefahr
Der Bub war als Beifahrer auf dem Scooter mitgefahren. Der vermutlich minderjährige Lenker verübte Fahrerflucht.

Bei einem Unfall mit einem E-Scooter am späten Montagnachmittag in Wien-Donaustadt ist ein zwölfjähriger Bub, der auf dem Scooter mitfuhr, lebensgefährlich verletzt worden. Laut Polizeisprecher Markus Dittrich beging der vermutlich ebenfalls minderjährige Lenker Fahrerflucht. Die beiden waren demnach gegen 17.15 Uhr auf einer Parallelstraße zur Pfalzgasse von der Stemolakgasse in Richtung Schukowitzgasse unterwegs. Dabei touchierte der Scooter einen Randstein.
Das Duo stürzte, der Zwölfjährige blieb reglos auf dem Boden liegen. Ein Zeuge eilte dem Buben zu Hilfe und forderte auch den Lenker zur Hilfeleistung auf. Dieser stieg allerdings auf den Scooter und brauste davon. Der Zeuge vermutete, dass es sich bei dem Fahrerflüchtigen ebenfalls um einen Minderjährigen handelte. Unklar blieb, ob es sich um ein Kind oder einen Jugendlichen handelte.
Diese Regeln gelten für E-Scooter seit 1. Mai 2026
- Helmpflicht bis 16 Jahre, Klingel und Blinker sind verpflichtend, Mitnahme weiterer Personen und Gütertransport sind verboten.
- Mindestalter: ab 12 Jahren, ab 9 Jahren mit Radfahrausweis.
- Fahrbereiche: Es gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder – gefahren wird auf Radwegen oder der Fahrbahn, nicht auf Gehsteigen.
- Technische Vorgaben: maximal 25 km/h, höchstens 600 Watt, keine Sitzvorrichtung.
- Alkoholgrenze: 0,5 Promille
Schwere Kopfverletzungen
Für die Polizei war die Identität des zwölfjährigen syrischen Staatsbürgers zunächst auch unklar. Dittrich zufolge fanden die Beamten aber sein Mobiltelefon, auf dem sich auch sehr bald seine Mutter meldete, weil sie sich Sorgen um ihren Sohn machte. Die Berufsrettung versorgte den Buben und brachte ihn mit schweren Kopfverletzungen in den Schockraum eines Krankenhauses. Der behandelnde Arzt dort schätzte den Zustand des Kindes als kritisch ein.
Polizei bittet um Hinweise
Für die Polizei war die Identität des zwölfjährigen syrischen Staatsbürgers zunächst auch unklar. Dittrich zufolge fanden die Beamten aber sein Mobiltelefon, auf dem sich auch sehr bald seine Mutter meldete, weil sie sich Sorgen um ihren Sohn machte. Die Berufsrettung versorgte den Buben und brachte ihn mit schweren Kopfverletzungen in den Schockraum eines Krankenhauses. Der behandelnde Arzt dort schätzte den Zustand des Kindes als kritisch ein.
Die Polizei bat um sachdienliche Hinweise – auch anonym – insbesondere zur Identität des flüchtigen Lenkers an das Stadtpolizeikommando Donaustadt unter der Telefonnummer 01-31310-66230.
Sicherheitstipps für E-Scooter-Fahrer
- Helm tragen – bei jeder Fahrt und in jedem Alter: Ein gut sitzender Helm ist der wirksamste Schutz vor schweren Kopfverletzungen – auch auf kurzen Strecken.
- Schutzausrüstung nutzen: Gerade jüngere Fahrende sollten zusätzlich Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschützer verwenden.
- Verkehrsregeln einhalten. Für E-Scooter gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Gefahren werden darf nur dort, wo es gesetzlich erlaubt ist – Gehsteige sind tabu.
- Vorausschauend und ohne Ablenkung fahren: Geschwindigkeit anpassen, ausreichend Abstand halten und während der Fahrt das Handy nicht benutzen.
- Sicher fahren will gelernt sein: Eltern sollten den Umgang mit dem E-Scooter gemeinsam mit ihren Kindern üben und auf die gesetzlichen Altersvorgaben achten (ab 12 Jahren bzw. ab 9 Jahren mit Radfahrausweis).
- Kostenlose E-Scooter-Trainings besuchen: Wer noch keine Fahrpraxis hat oder sich im Straßenverkehr unsicher fühlt, kann kostenlose E-Scooter-Fahrsicherheitstrainings besuchen. Dabei werden Bremsmanöver, Ausweichen, Gefahrenwahrnehmung und die wichtigsten Verkehrsregeln praxisnah geübt.