Was sich alles ändert: Schärfere Regeln für Verbraucherkredite
Verschärfungen für Verbraucherkredite gelten bereits ab 20. November. Die strengeren Regeln sollen Kunden schützen, für Händler gibt es Hürden. Wird es teurer?
Ab 20. November gelten strengere Regeln für Verbraucherkredite. Betroffen sind auch Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und „Buy Now, Pay Later“. Banken und Händler müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden genauer prüfen.
Bei negativer Prüfung darf künftig kein Kredit vergeben werden. Auch Informationspflichten und Vorgaben für Kreditwerbung werden verschärft. Bei Zahlungsrückständen müssen Kreditgeber aktiv Unterstützung anbieten. Kopplungsgeschäfte, etwa Kredit plus verpflichtende Versicherung, werden verboten. Für den Online-Handel bleiben bestimmte Käufe auf Rechnung von den Regeln ausgenommen. Vor allem Händler stehen vor neuen Prüfpflichten, Kosten und bürokratischen Hürden. Experten erwarten, dass Ratenkauf und „Buy Now, Pay Later“ dadurch unattraktiver werden.
Für welche Arten von Krediten gelten die strengeren Regeln?
ANTWORT: Mit dem Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz in Österreich wird eine EU-weite Richtlinie umgesetzt. Die neuen Regeln gelten für Verbraucherkredite. Gemeint sind Darlehen einer Bank oder eines Unternehmens an einen Verbraucher für private Konsumausgaben wie Autokäufe Möbel und Elektro(nik) oder Urlaubsreisen.
Was ist das Ziel?
ANTWORT: Strengere Bonitätsprüfung und Informationspflichten sollen den Verbraucherschutz erhöhen.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
ANTWORT: Ab 20. November. Schon das Black-Friday-Geschäft und das Weihnachtsgeschäft könnten unter den Neuerungen, die unmittelbar davor in Kraft treten, leiden, da Händler dann keine so großzügigen Zahlungsziele mehr gewähren könnten.
Was ändert sich?
ANTWORT: Die Regeln für Verbraucherkredite werden spürbar verschärft. Banken und Händler müssen die Kreditwürdigkeit von Konsumenten noch strenger prüfen, auch für Kleinstkredite. Zudem kommen verschärfte Informationspflichten, Monitoring von Zahlungsrückständen und Einschränkungen bei Werbung und für Kopplungsgeschäfte.
Zu welchen Verschärfungen soll es noch kommen?
ANTWORT: Der Anwendungsbereich wird mit den Neuerungen ausgeweitet. Künftig sind auch Kleinstkredite unter 200 Euro, zinsfreie Kredite und sogenannte „Buy Now, Pay Later“-Finanzierungen (Deutsch: „jetzt kaufen, später bezahlen“) von den neuen Regeln erfasst. Letzteres wird vor allem im Online-Handel genutzt, ein bekannter Anbieter dieser Finanzierungsform ist zum Beispiel Klarna.
Wie soll das gelingen?
ANTWORT: Bereits vor dem Kreditabschluss muss der Kreditgeber – also die Bank oder der Händler – umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Bei einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung gibt es nun ein Vergabeverbot. Änderungen gibt es auch beim Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag, dieses wird auf 12 Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss begrenzt. Bisher galt ein „ewiges“, also unbegrenztes, Rücktrittsrecht. Dieses gilt künftig nur noch, wenn der Verbraucher nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde.
Was bedeuten diese Änderungen für den Handel?
ANTWORT: Der Informationsdienstleister CRIF sieht in den neuen Regelungen vor allem für Händler neue Hürden, die vor allem in der Anfangszeit schlagend werden könnten. Bei vielen Unternehmen habe es lange kein großes Bewusstsein dafür gegeben, wer von den neuen Regeln eigentlich umfasst ist. „Es gibt Branchen, die dachten lange Zeit, sie sind außen vor“, sagte Anke Bölinger, Juristin für Deutschland und Österreich beim CRIF. Beispielsweise seien sich Telekommunikationsfirmen nicht im Klaren darüber gewesen, dass künftig auch Finanzierungen von Handys, die mit einem Telefonvertrag mitabgeschlossen werden, unter die neuen Regeln fallen. Diese Unternehmen müssten nun umdenken und sich in knapper Zeit an die neuen Regeln anpassen. Für Banken sei das Problem weniger dramatisch, diese seien an Regulierung schon sehr gut gewöhnt.
Was könnte sich nun ändern?
ANTWORT: Händler und Online-Shopbetreiber werden wohl prüfen, welche Zahlungsformen sie in Zukunft noch anbieten. Das könne dazu führen, dass Ratenkäufe und „Buy Now, Pay Later“-Modelle künftig seltener zur Auswahl stehen werden, weil der Aufwand für die Händler möglicherweise zu groß ist.
Gibt es auch Ausnahmen?
ANTWORT: Ja – für den Online-Handel durch die Zahlungsziele. Der klassische Kauf auf Rechnung soll weiterhin möglich sein. Liegt das Zahlungsziel bei nicht mehr als 14 Tagen, ist der Kaufpreis zins- und gebührenfrei zu zahlen. Wird die Frist direkt vom Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer angeboten – also ohne einen dazwischen geschalteten Zahlungsdienstleister – müssen die strengeren Auflagen nicht erfüllt werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhöht sich die zulässige Zahlungsfrist auf 50 Tage. Eine Ausnahme gibt es außerdem für von Banken ausgegebene Debitkarten mit Zahlungsaufschub.
Und was ist mit aggressiver Werbung für Verbraucherkredite?
ANTWORT: Die Werbung für Kreditverträge muss deutlich ausgeschildert sein – und auch auf die Risiken einer Kreditaufnahme hinweisen. Kopplungsgeschäfte – also die zwingende Koppelung des Kredits an ein anderes Produkt, wie eine Versicherung, – werden verboten. Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsrückstand, muss der Kreditgeber dem aktiv nachgehen und Unterstützung anbieten, beispielsweise in Form einer Umschuldung oder Änderung der Vertragsbedingungen. Wird gegen die neuen Regeln verstoßen, drohen Verwaltungsstrafen.
Welche Probleme sind mit den neuen Regeln verbunden?
ANTWORT: Echte Kreditwürdigkeitsprüfungen sind für Händler Neuland. Die Prozesse dafür müssten neu geschaffen werden – sofern sie nicht an eine Bank oder einen Dienstleister ausgelagert werden, der Händlern schnelle Prüfungen anbietet. Auch auf Kundenseite könnte die Verpflichtung, gegenüber dem Händler detaillierte Einkommensnachweise vorlegen zu müssen, abschreckend wirken und dazu führen, dass insgesamt weniger gekauft wird und Umsätze sinken.
Wird es auch teurer?
ANTWORT: Möglicherweise ja. Die Kosten, die für die Händler in jedem Fall anfallen, könnten sich letztlich auch in höheren Preisen für Kunden niederschlagen. Es herrsche „kein Zweifel daran, dass Verbraucherschutz sehr wichtig ist, aber diesen höheren Prüfungsaufwand, den bezahlen alle wir“, sagt Bölinger.