Wer Deutschkurse schwänzt, bekommt weniger Sozialunterstützung
Schnittstelle liefert Land Steiermark tagesaktuelle Daten über den Integrationsverlauf von Flüchtlingen. Landesrat Hannes Amesbauer zeigt sich bei seinem Besuch beim ÖIF über die verbesserte Transparenz erfreut.

Wer als Asylwerber in Österreich einen positiven Aufenthaltsbescheid bekommt, verpflichtet sich, aktiv an der Integration mitzuwirken – vor allem durch den Besuch von Werte- und Orientierungskursen sowie Deutschunterricht mit anschließenden Prüfungen. Tut die Person das nicht, können ihr die Sozialleistungen gekürzt werden. In der Steiermark hat die blau-schwarze Landesregierung im Februar das Gesetz verschärft, wonach es schon mit der ersten Verfehlung drei Monate lang 50 Prozent weniger Leistung gibt – bis hin zur gänzlichen Streichung mit der vierten Verfehlung. Durch einen weiteren Erlass aus dem Juni gilt etwa ein abgebrochener Sprachkurs als Grund für eine Sanktionierung.
Die relevanten Informationen zu den Integrationsverläufen von Flüchtlingen bekommt die Landesverwaltung vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) – dank einer neuen Schnittstelle nun sogar tagesaktuell. Bei einem Besuch im Integrationshaus des ÖIF in der Grazer Reitschulgasse am Donnerstag ließ sich Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) das neue Instrument vorführen. „Die Behörde braucht diese Daten, sonst ist sie im Blindflug unterwegs“, zeigte sich der Landesrat über die Zusammenarbeit zufrieden. Generell gab er zu verstehen, dass er dem ÖIF mehr Vertrauen schenkt als in der Flüchtlingsarbeit aktiven NGOs. So will Amesbauer die Institution auch bei der geplanten Ausarbeitung von „Verhaltensregeln“ für Asylwerber in der Grundversorgung einbinden.
Erste Sanktionen, aber noch keine Statistik
Zurück zur Integrations-Datenbank: Täglich werden vom ÖIF bis zu 7500 Datensätze aktualisiert, darin enthalten sind unter anderem Kursbeginn und -ende, Prüfungsergebnisse, entschuldigte und unentschuldigte Abwesenheiten sowie Kursabbrüche von Asylberechtigten. Der ÖIF ist die einzige Einrichtung, die diese Daten über die Schnittstelle des Bundes auch den Behörden quasi in Echtzeit übermittelt. „Damit schaffen wir Transparenz über den Einsatz von Steuermitteln und eine verlässliche Grundlage für einen raschen und rechtssicheren Vollzug des Integrationsgesetzes in den Bundesländern“, betonte Sabina Džalto, Leiterin des ÖIF-Integrationszentrums Steiermark. Den Betroffenen werde auch klar signalisiert, dass die Nicht-Teilnahme an den Integrationskursen Konsequenzen für sie habe, hieß es bei dem Termin. „Für mich ist klar: Strengere Regeln dürfen nicht nur auf dem Papier existieren, sie müssen in der Praxis auch konsequent angewendet werden“, sagte Amesbauer. Erste Sanktionierungen nach dem neuen Gesetz habe es bereits gegeben, so der Landesrat, für eine statistische Auswertung sei der Zeitraum aber noch zu kurz.