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UVP-Streit um Lakeside Park geht in die nächste Runde

Trotz Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht geben Anrainer nicht auf. Sie fordern UVP für Erweiterung des Lakeside Parks in Klagenfurt. Nun entscheidet der Verwaltungsgerichtshof.

Im Lakeside Park wird es eng – doch Anrainer wehren sich gegen Ausbaupläne
© Helmuth Weichselbraun
Im Lakeside Park wird es eng – doch Anrainer wehren sich gegen Ausbaupläne
Claudia Lepuch
Redakteurin Regionalredaktion Klagenfurt

„Grünes Licht für Ausbau des Lakeside Parks“ – so titelte die „Kleine Zeitung“ im April. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), das eine Beschwerde von Anrainern gegen den Ausbau des Technologiecampus als unbegründet abwies. Für die geplante Erweiterung von derzeit zwölf auf mehr als 20 Hektar sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, befanden die Verwaltungsrichter.

Sie urteilten in beinahe rekordverdächtiger Zeit: Nur eine Woche nach der mündlichen Verhandlung lag das Erkenntnis vor. Adrian Plessin, Leiter der zuständigen Abteilung 7 des Landes, sah die „zügige und sehr klare Entscheidung“ damals als Bestätigung der Behördenarbeit.

Revision an den Verwaltungsgerichtshof

Für die Anrainer war die Auseinandersetzung damit aber nicht vorbei, wie ihr Rechtsanwalt Martin Fischer erklärt. „Nach Ansicht des BVwG ist der Lakeside Park ein Industrie- oder Gewerbepark. Unserer Ansicht nach handelt es sich jedoch um ein Städtebauvorhaben, weil vorrangig typische Bauten für ein neues Stadtviertel vorliegen“, sagt Fischer. In diesem Fall hätte das BVwG eine strengere Einzelfallprüfung durchführen und Sachverständige beiziehen müssen. Zu klären wäre gewesen, ob mit einer Gefährdung der Umwelt zu rechnen und daher eine UVP notwendig sei. Der Akt liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof.

Während dort noch geprüft wird, hat die Stadt Klagenfurt bereits das Flächenwidmungsverfahren für die Erweiterung eingeleitet. Fischer ist irritiert. Man wolle offenbar „das anhängige Verfahren am Verwaltungsgerichtshof nicht abwarten, sondern im Eiltempo Tatsachen schaffen und vielleicht sogar vor Rechtskraft mit dem Bau beginnen“, so der Anwalt, der Stadtrat Julian Geier (ÖVP) kritisiert. Dieser habe versprochen, für die Sorgen der Anrainer ein offenes Ohr zu haben. Davon sei bisher nichts zu bemerken.

Keine aufschiebende Wirkung

Geier ist überrascht: „Das gesamte Jahr hat sich kein Anrainer mit seinen Anliegen an mich gewandt“, sagt er. Rechtsstaatliche Verfahren seien einzuhalten, gleichzeitig dürfe „nicht jeder Entwicklungsschritt auf unbestimmte Zeit blockiert werden. Ich stehe daher weiterhin zum Ausbau des Lakeside Parks.“

Dass die Flächenwidmung weiter vorangetrieben wird, sei jedenfalls rechtens, erklärt Robert Piechl, Leiter der Abteilung Stadtplanung im Magistrat. Das Verfahren am Verwaltungsgerichtshof sei „unabhängig davon und hat keine aufschiebende Wirkung“. Zudem biete auch das Widmungsverfahren die Möglichkeit, Einwände zu formulieren, welche geprüft und behandelt würden. „Es werden keine Tatsachen im Eiltempo geschaffen“, sagt Piechl.