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Intensive Bejagung: Kärnten hat offiziell keine Wolfsrudel mehr

Im Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs sind aktuell keine Rudel in Kärnten eingemeldet. Tierschützer fordern daher ein Jagdverbot. Laut Land soll es aber sehr wohl drei oder vier Rudel geben.

Vier Wolfsrudel wurden im Vorjahr in Kärnten nachgewiesen (Symbolbild)
© APA / Michael Bauer
Vier Wolfsrudel wurden im Vorjahr in Kärnten nachgewiesen (Symbolbild)
Thomas Martinz
Redakteur Bundesland Kärnten

Vier Wolfsrudel wurden in Kärnten im vergangenen Jahr nachgewiesen – und zwar laut der offiziellen Koordinierungsstelle „Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs“ in den Gebieten Hochstadl, Wolayer, Lanzenpass und Koschuta. Heuer hingegen gibt es mit Stand von 31. August wohl über 30 nachgewiesene Individuen, aber keinen einzigen offiziellen Rudel-Nachweis in Kärnten. Daher fordert die Natur- und Tierschutzorganisation „Austrian Nature Conservation Alliance“ (ANCA) vom Land ein Aussetzen der Bejagung.

„Das Fehlen aktueller Reproduktionsnachweise ist ein deutliches Warnsignal, denn für die langfristige Bestandsentwicklung sind territoriale Tiere, Paarbildung und insbesondere erfolgreiche Reproduktion von entscheidender Bedeutung“, betont die ANCA. Bis zur wissenschaftlichen Klärung der Verträglichkeit weiterer Eingriffe sei ein sofortiges Jagd- und Tötungsmoratorium erforderlich, also ein Jagdverbot. Außerdem würden in Kärnten keine regelmäßigen, vollständigen veterinärmedizinisch-pathologischen Untersuchungen erfolgen und an der Monitoring-Intensität der Rudelgebiete mangle es sowieso. Weiters rechnet die ANCA vor, dass 15 der seit dem Jahr 2022 in Kärnten entnommenen 42 Wölfe weniger als 30 Kilo gewogen hätten. Das könnte ein Anzeichen dafür sein, dass es sich um Jungtiere gehandelt hat.

Wolfs-Entnahmen in Kärnten

2022: 1 Tier
2023: 7 Tiere
2024: 9 Tiere
2025: 13 Tiere
2026: 12 Tiere (Stand 30. Juni. Seit heuer werden die Entnahmezahlen nur mehr quartalsweise veröffentlicht)
Derzeit gibt es fünf aktuelle Entnahmemöglichkeiten.

Kärntens Wolfsbeauftragter Roman Kirnbauer sagt: „Es gibt sehr wohl Hinweise auf Wolfsrudel in Kärnten. Die genetischen Proben müssen aber noch analysiert werden.“ Das Büro von Kärntens Jagdreferent Martin Gruber ergänzt: „Es gibt Fotobelege sowie einen Reproduktionsnachweis bestehender Rudel sowie auch den Verdacht eines neuen Rudels aufgrund der DNA-Ergebnisse nach Rissen. Die Auswertung des gesamten Materials nimmt einiges an Zeit in Anspruch.“ Von drei bis vier Rudeln gehe man aktuell in Kärnten aus. Die Gebiete wollte man auch auf Nachfrage nicht ausweisen. Die Verortung erfolge vom Österreichzentrum, heißt es.

Es ist leicht für NGOs, von ihren Schreibtischen aus zu fordern und zu kritisieren.

— Martin Gruber,, Jagdreferent Kärnten

Fünf Entnahmenmöglichkeiten

Ein Jagdmoratorium stehe nicht zur Diskussion, aktuell sind in Kärnten fünf Entnahmemöglichkeiten für Schad- oder Risikowölfe aufrecht. Gruber sagt: „Es ist leicht für NGOs, von ihren Schreibtischen aus zu fordern und zu kritisieren. Aber mit der Realität, mit der unsere Landwirte, Tierhalter und die Bevölkerung seit der starken Wolfspräsenz leben müssen, hat das wenig zu tun. Das Kärntner Wolfsmanagement ist rechtlich abgesichert, steht im Einklang mit den EU-Vorgaben und funktioniert in der Praxis.“

Es finde in Kärnten sowohl ein rissbezogenes Monitoring als auch ein aktives Monitoring durch Wolfslosungen sowie ein systematisches Monitoring durch Kamerafallen in Rudelgebieten statt. Seit 2025 habe das Land außerdem ein Projekt mit dem Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien gestartet, bei dem Wolfslosungen genauestens analysiert würden, um Rückschlüsse auf ihr Nahrungsverhalten sowie auf Verwandtschaftsverhältnisse zu erhalten.

„Alter ist nicht relevant“

Aus Grubers Büro heißt es weiter: „Das Alter der Tiere, die in Kärnten entnommen wurden, ist für die Einstufung als Risiko- oder Schadwolf nicht relevant. Das Land hat darauf zu achten, dass die rechtlichen Vorgaben des Kärntner Jagdgesetzes, der Kärntner Risikowolfsverordnung sowie des Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes eingehalten werden.“