Arzt soll Patientinnen gefilmt haben: Erste Anzeige bereits 2020
Steirer soll Frauen betäubt und missbraucht haben. In der Schweiz ging bereits 2020 eine erste Strafanzeige ein, dennoch konnte er sechs Jahre weiterarbeiten.
Noch früher als bisher bekannt ist ein erster Verdacht gegen jenen steirischen Arzt aufgetaucht, der jahrelang Patientinnen heimlich nackt gefilmt, teilweise sediert und sexuell missbraucht haben soll. „Die erste Strafanzeige ging 2020 bei einer Regionalen Staatsanwaltschaft ein, das Verfahren wurde später im Jahre 2022 durch die Kantonale Staatsanwaltschaft I für Schwere Gewaltkriminalität übernommen“, erklärt der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Die Polizei durchsuchte danach, so die „Neue Zürcher Zeitung“, die Praxis jenes Arztes, der beruflich zwischen Graz und Zürich pendelte. Grund der Anzeige seiner Patientin: Der Internist habe sie während der Behandlung mit dem Smartphone gefilmt und habe unter Narkose sexuelle Handlungen an der wehrlosen Frau vorgenommen. Laut NZZ hat die Polizei bereits damals in der Praxis eine „Spycam“ sicherstellen können, mit der man unbemerkt Videos aufnehmen kann. Dennoch konnte der Internist weiter ordinieren. Jahrelang.
Wurden Patientinnen nackt gefilmt?
Wie berichtet, sitzt der Grazer Mediziner seit Juli – also sechs Jahre nach der ersten Anzeige in der Schweiz – in Zürich in Untersuchungshaft. Gegen den 65-jährigen Mann wird unter anderem ein „Strafverfahren wegen des Verdachts auf Schändung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte“ in seiner Zürcher Praxis geführt. Der Beschuldigte, so der Verdacht, habe die Opfer stets unter einem Vorwand gebeten, sich nackt auszuziehen. Manche von ihnen habe der Arzt betäubt und anschließend auf einem Gynäkologenstuhl missbraucht, von ihm versteckte Kameras sollen das Geschehene aufgezeichnet haben.
Mit der Steiermark stehe man aufgrund der Verbindungen des Mannes dorthin im Austausch, erklären die Schweizer Behörden. In Graz wird parallel dazu wegen des Verdachts der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ermittelt. „Bis Ende August haben sich mehrere Dutzend ehemalige Patientinnen aus der Zürcher Praxis des Arztes bei den Zürcher Strafverfolgungsbehörden gemeldet“, hält der Schweizer Mediensprecher in einer Stellungnahme gegenüber der Kleinen Zeitung fest. Es dürfte nicht bei der Zahl von knapp 30 Opfern in der Schweiz bleiben, denn: „Seit Ende August haben sich vereinzelt noch weitere besorgte Patientinnen bei uns gemeldet. Ob sie Opfer geworden sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.“ Aktuelle, konkrete Opferzahlen für die steirische Praxis gibt es nicht, weil die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Die heimische Exekutive ging zuletzt von weiteren Opfern aus und bittet diese, sich bei einem Verdacht zu melden.
Seit Ende August haben sich vereinzelt noch weitere besorgte Patientinnen bei uns gemeldet. Ob sie Opfer geworden sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
— Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich
Erste Anzeige in Graz
Erste Verdachtsmomente gegen den Arzt auf steirischer Seite tauchten ja im Jahr 2021 auf. Die Frau, die Anzeige erstattete, hatte damals lediglich von einem unguten Gefühl gesprochen, gefilmt worden zu sein. Konkrete Beweise lagen nicht vor. Seitens der Staatsanwaltschaft Graz wurde deshalb damals entschieden, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Begründung: „Es lag kein ausreichender Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vor, der Ermittlungen gerechtfertigt hätte.“ Zu Ermittlungen (sowohl auf Schweizer als auch auf österreichischer Seite) kam es erst später, danach wurde ein Berufsverbot ausgesprochen. Schließlich die Verhaftung des Mediziners – sechs Jahre nach der ersten Strafanzeige.
Unbehelligt weiter in Praxis ordiniert
Warum konnte der Mediziner trotz der Vorwürfe aus dem Jahr 2020 noch jahrelang unbehelligt weiter agieren? Warum dauern die Ermittlungen so lange? Ein Mitgrund liegt in der im Schweizer Strafprozessrecht verankerten Siegelung von Beweismitteln, einem mächtigen Schutzrecht für Betroffene bei einer Hausdurchsuchung oder Datenbeschlagnahme. Wenn die Polizei Dokumente, Computer oder Smartphones sicherstellt, kann der Inhaber der Daten sofort die Siegelung verlangen. Die Dokumente oder Datenträger werden dann physisch oder digital „verschlossen“. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die Daten ab diesem Moment nicht mehr einsehen oder auswerten. Hintergrund: Die Siegelung dient dem Schutz von Berufsgeheimnissen (z. B. Anwalts-, Arzt- oder Bankgeheimnis).
„Die Verfahrensdauer ist jeweils von mehreren Faktoren abhängig. Hauptfaktor in diesem Fall waren die Siegelungen von Beweismitteln, welche der Beschuldigte mehrfach und gestaffelt erklärt hat sowie die damit verbundenen gerichtlichen Entsiegelungsverfahren nach Schweizer Strafrecht, welche teilweise mehrere Jahre dauerten und wovon das letzte erst Mai 2026 bundesgerichtlich entschieden wurde“, erläutert die Schweizer Medienstelle auf Anfrage. Für die Strafverfolgungsbehörden bedeuten solche Verfahren, dass sie über längere Zeit keinen Zugriff auf die betreffenden Beweismittel haben und erst nach dem jeweiligen letztinstanzlichen Entscheid überhaupt mit der Auswertung der betreffenden Beweise beginnen können. Weiterer Faktor für die Ermittlungsdauer: „Das auszuwertende Beweismaterial ist sehr umfangreich, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt.“