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Hat Kärntner SPÖ-Politiker gegen Datenschutz verstoßen?

Maximilian Rakuscha wurde für Postings als Klinikum-Betriebsrats-Chef von der Datenschutzbehörde „verurteilt“. Er hat dagegen Beschwerde eingebracht und weist Vorwürfe zurück.

Der Betriebsratsfonds war Auslöser für den Streit (Symbolfoto)
© Adobe Stock/vilevi
Der Betriebsratsfonds war Auslöser für den Streit (Symbolfoto)
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort

„Klartext BR. Genug ist genug!“ Das ist der Titel mehrerer Postings von Maximilian Rakuscha. Diese hat er im Sommer 2025 veröffentlicht. Auf seiner Facebook-Seite, auf seinem Instagram-Account und im Intranet des Klinikums Klagenfurt. Rakuscha, er ist auch Landtagsabgeordneter, war damals Chef des Klinikum-Betriebsrates.

Als solcher stand er in der Kritik, weil er und vier weitere, teilweise dienstfreigestellte Betriebsräte – alle von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) – sich jahrelang Kilometergeld-Pauschalen ausgezahlt haben. Bis zu 500 Euro monatlich je Betriebsrat. Im Juli 2024 wurden diese Zahlungen eingestellt, nachdem andere, nicht zur FSG gehörige Betriebsräte begannen, nachzufragen. Die Initiative dazu sei von ihnen gekommen, sagten hingegen Rakuscha und sein Vorgänger als Betriebsrats-Chef und Vizebürgermeister von Klagenfurt, Ronald Rabitsch.

Vergiftetes Klima

Nachdem die Kleine Zeitung über diese dubiosen Zahlungen berichtet hatte, war das Klima im Klinikum-Betriebsrat zwischen FSG und den beiden anderen Fraktionen ziemlich vergiftet.

Rakuscha sah sich offenbar veranlasst, in mehreren Postings – mit dem zu Beginn zitierten Titel – seine Sicht der Dinge darzustellen. Im nunmehr beanstandeten Beitrag hat er einem Betriebsrat vorgeworfen, gegenüber einer Klinikum-Mitarbeiterin „aggressiv“ gewesen zu sein, die Frau angeschrien und sie unter Druck gesetzt zu haben. Mit diesem Posting hat Rakuscha allerdings gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen. Er hat nämlich den Betriebsrat identifizierbar gemacht – für Tausende (mögliche) Leser von Facebook, Instagram und dem Klinikum-Intranet. Zu diesem Schluss kommt die Datenschutzbehörde.

Der Betriebsratsfonds

Bezahlt wurden die Kilometer-Pauschalen aus dem Fonds des Betriebsrates des Klinikums Klagenfurt. In diesen Fonds zahlen die rund 4800 Klinikum-Mitarbeiter monatlich ein. Die Betriebsratsumlage beträgt 0,4 Prozent des Bruttolohns. Pro Monat fließen mehrere 10.000 Euro in den Fonds.

Wie viel Geld im Betriebsratsfonds ist – laut unbestätigten Informationen soll es rund eine Million Euro sein – wird mit Verweis auf Betriebsinterna nicht gesagt.

„Ohne vorherigen Beschluss“

Denn der Betriebsrat hat nicht nur alle Vorwürfe zurückgewiesen, er hat auch Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht, und er hat Recht bekommen – in erster Instanz. Laut Bescheid vom vergangenen Juni hat Rakuscha „die beschwerdeführende Partei in ihrem Recht auf Geheimhaltung verletzt“. Das betrifft auch einen von Rakuscha am 7. Juli 2025 versendeten Newsletter an die Klinikum-Mitarbeiter. Übrigens „ohne vorherigen Beschluss oder Auftrag des Betriebsrates“, wie die Datenschutzbehörde schreibt.

Rakuscha argumentierte, er „als öffentliche Person müsse im öffentlichen Interesse Aufklärung betreiben, um (…) inhaltlich falsche Behauptungen darzulegen“. Selbst wenn das zutreffe, sei es nicht notwendig, personenbezogene Daten zu veröffentlichen. Diese hätten „keinen Mehrwert“, so die Behörde.

Maximilian Rakuscha war von Juli 2024 bis November 2025 Betriebsrats-Chef im Klinikum Klagenfurt
© Markus Andreas Traussnig
Maximilian Rakuscha war von Juli 2024 bis November 2025 Betriebsrats-Chef im Klinikum Klagenfurt

Beschwerde von Rakuscha

Ihr Fazit: Die Postings und Aussendungen sind als „unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Geheimhaltung zu qualifizieren.“ Rakuscha muss seine Beiträge binnen zwei Wochen löschen, steht im Bescheid vom 18. Juni 2026.

Im Klinikum-Intranet hat er das bereits im Laufe des Verfahrens vor der Datenschutzbehörde getan. Auf Rakuschas Facebook-Seite und auf seinem Instagram-Account war das Posting auch fast drei Monate nach dem Bescheid noch zu finden. Das hat einen Grund: Rakuscha hat gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde eine Beschwerde eingebracht und diese hat aufschiebende Wirkung. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

„Wollte Mitarbeiter schützen“

Anstatt Rakuscha, den wir um eine Stellungnahme gebeten haben, hat sich seine Rechtsvertretung gemeldet: „Unser Mandant hat zu keiner Zeit öffentlich persönliche Daten oder Namen bekanntgegeben. Er ist ausschließlich in seiner damaligen Funktion seiner Aufgabe nachgekommen, den Betriebsrat und seine Mitarbeiter*innen zu schützen. Insbesondere eine weibliche Mitarbeiterin wurde mit unlauteren Mitteln unter Druck gesetzt“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme von Anwalt Peter Fejan von der Poganitsch, Fejan & Ragger Rechtsanwälte GmbH. Zudem „möchte unser Mandant die gegenständliche Causa derzeit nicht weiter kommentieren“.

Maximilian Rakuscha hat im vergangenen Dezember die Kabeg verlassen und ist zu einem privaten Heimbetreiber gewechselt.