Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Tanten klagen kleine Nichte: Wilder Erbschaftsstreit in Kärnten

Ein Mädchen verliert seinen Opa und dann den Papa und wird so zur Erbin. Doch ihre Tanten ziehen gegen das Kind vor Gericht. Sie wollen einen Teil des Erbes.

Steht den Tanten ein Teil des Erbes zu?
© (c) Gehkah - stock.adobe.com (Gunter Kirsch)
Steht den Tanten ein Teil des Erbes zu?
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten

Wie sagen erfahrene Anwälte und Anwältinnen immer? Beim Erben gibt es nichts, was es nicht gibt. Das beweist auch dieser Fall, der seit Längerem am Landesgericht Klagenfurt anhängig ist.  

Ein Mädchen verlor zuerst seinen Opa und dann starb auch noch der Papa des Kindes. „Der Vater des Mädchens hätte das Haus und den Hof und was dazugehört erben sollen. Doch weil der Vater des Kindes leider noch während des Verlassenschaftsverfahrens gestorben ist, hat die Minderjährige alles geerbt", sagt Rechtsanwalt Michael Sommer aus Klagenfurt.

In der Folge ist ein wilder Erbschaftsstreit entbrannt: Zunächst zog eine Tante des Kindes vor Gericht und forderte ein Teil des Erbes für sich. Sie klagte 176.000 Euro ein. Im Wesentlichen mit der Begründung, sie habe keinen Pflichtteil erhalten, deshalb stehe ihr dieses Geld zu. „Mittlerweile hat auch eine zweite Tante geklagt – und zwar auf 90.000 Euro“, berichtet Sommer. „Die Klage der beiden Tanten richtet sich direkt gegen das Kind, das in den Verhandlungen von seiner Mutter vertreten wird“, sagt Rechtsanwalt Michael Sommer, der seit Jahren für Mama und Kind kämpft. Das Mädchen – die Erbin und die Nichte der Klägerinnen – ist mittlerweile im Volksschulalter. „Die Klage ist auf alle Fälle abzuweisen“, betont Sommer.

Tanten unvernünftig?

Er bezeichnet die Tanten als „unvernünftig". Denn sie seien Schuld daran, dass ein außergerichtlicher Vergleich – „mit 40.000 Euro pro Tante“ – nicht zustandegekommen sei. „Jetzt sind wir nur noch bereit 20.000 Euro freiwillig pro Tante zu zahlen. Mehr gibt es von uns nicht.“

Haben die Tanten bereits zu Lebzeiten des Opas ihren Pflichtteil bekommen? Oder steht ihnen Geld aus dem Erbe zu? Wenn ja, wie viel? All das muss das Landesgericht Klagenfurt in dem Zivilverfahren entscheiden. Der Rechtsanwalt der Tanten wollte gegenüber der Kleinen Zeitung keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben.

Gold

In einer der bisherigen Verhandlungen hat eine der Tanten jedoch argumentiert, dass im Testament zwar stehe, dass sie ausreichend „pflichtteilsentfertigt“ worden sei. Tatsächlich habe es derartige Zuwendungen aber „nie gegeben“, heißt es in der Klage. Im Testament würden sich auch keine Belege oder nähere Angaben zu dem angeblich ausbezahlten Pflichtteil finden nicht. Außerdem hätte es noch weiteres Vermögen zu erben gegeben, das nie offengelegt worden sei – beispielsweise Gold. Deshalb stehe ihr insgesamt 176.000 Euro zu.

Rechtsanwalt Michael Sommer
© Privat
Rechtsanwalt Michael Sommer

Der Fall, über den die Kleine Zeitung bereits berichtet hat, wird nun auch auf Puls 4 ausgestrahlt: In der Serie „Erbstreit - der letzte Wille ist erst der Anfang“. Zu sehen ist der Beitrag am 20. September um 21.15 Uhr, mit dem Kärntner Anwalt Michael Sommer.