Ganze Liste von Delikten brachte zwei Männer vor Gericht in Feldbach
Von Körperverletzung bis Betrug reichen die Anklagen gegen zwei Männer. Nach längerem Hin und Her sind beide geständig. Damit kann auf die Befragung zahlreicher Zeugen verzichtet werden.
Körperverletzung, Beleidigung, Betrug und Urkundenunterdrückung – die Liste der Delikte, wegen denen sich zwei Männer vor dem Bezirksgericht Feldbach verantworten müssen, ist beachtlich. Daher sind auch neun Zeugen geladen. Die Tathandlungen liegen schon einige Zeit zurück.
Bei der Körperverletzung, in deren Zusammenhang es auch zu einer rassistischen Beschimpfung gekommen sein soll, war das Duo gemeinsam am Werk. „Nicht schuldig“, sagen beide. Der Zweitangeklagte gibt vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz immerhin zu, dass er bei der Rauferei, um die es geht, seinen Kontrahenten beschimpft habe: „Ich habe ‚Scheiß Ausländer‘ gesagt, ‚Scheiß Moslem‘ aber nicht.“
Nur bei Urkundenunterdrückung geständig
Hinsichtlich des Betrugsvorwurfs in zwei Fällen – Verkauf von Tickets und einem Auspuff im Internet – gesteht der Zweitangeklagte keine Betrugsabsicht ein. Der Erstangeklagte fühlt sich auch bei einer zweiten Körperverletzung, zu der ein Strafantrag vorliegt, nicht schuldig. Einzig beim vierten Delikt, das ihm vorgeworfen wird, ist er geständig: Urkundenunterdrückung. Er hat Kennzeichen „gefunden“, sie auf einem nicht zugelassenen Auto montiert und ist damit gefahren, obwohl er zu der Zeit keinen Führerschein hatte. Gerade da kam die Polizei vorbei. Er flüchtete. Die Kennzeichen will er im Wald entsorgt haben. „Was macht man mit Kennzeichen, die man findet?“ fragt Schwarz. „Abgeben“, weiß der Erstangeklagte. Warum er es nicht gemacht habe? „Ich war dumm“, bekennt der Mann.
Ein Befund, der auch bei der zweiten Körperverletzung zutreffen könnte. Der Mann machte mit seinem Bruder eine Fahrradtour. Sie kamen auf einen Supermarkt-Parkplatz. Aus einer Gruppe Jugendlicher soll einer eine Getränkedose gegen die Fahrradfelge des Mannes geworfen haben. Er habe ihn daraufhin angesprochen, dann sei eine Schupferei entstanden, erzählt der Angeklagte. Sie hätten sich gegenseitig gepackt und seien dann umgefallen. Eine Abschürfung am Knie des Kontrahenten war die Folge. Der Bruder wollte – laut Aussage – schon vor der Rangelei, dass sie einfach weiterfahren sollten. „Warum nicht?“ fragt Schwarz. „Ich habe nicht auf ihn gehört“, gibt der Erstangeklagte zu.
Verblasste Erinnerungen an Schlägerei
Hinsichtlich der Rauferei, in die beide Angeklagten verwickelt waren, hat der Erstangeklagte eher verblasste Erinnerungen: „Es ist schon sehr lange her (Anm. d. Red.: 2024).“ Er sei in die Schlägerei in dem Tankstellenlokal hineingezogen worden. Das mutmaßliche Opfer sei auf den Zweitangeklagten losgegangen. „Der andere Mann wollte einen Sessel schmeißen. Sie haben um den Sessel gerungen. Beide sind zu Boden gestürzt. Ich wollte sie trennen“, schildert der Erstangeklagte. Er habe in dem Getümmel selber einen Schlag erhalten. Dass der Zweitangeklagte seinen Kontrahenten auf den Kopf geschlagen habe, wie Schwarz aus dem Polizeiprotokoll zitiert, stimme nicht. Obwohl mehrere Zeugenaussagen die beiden belasten, bleiben sie bei ihrer Darstellung.
Erst als Schwarz eindringlich darauf hinweist, dass ein Geständnis ein Milderungsgrund wäre, vollzieht der Erstangeklagte eine Kehrtwende: „Ich bekenne mich schuldig. Damit heute zügig alles erledigt ist.“ Angesichts von drei Vorstrafen kommt er mit drei Monaten bedingt (Probezeit fünf Jahre) davon.
Geständnisse
Der Zweitangeklagte folgt dem Beispiel: „Ich habe es mir überlegt. Ich bekenne mich vollinhaltlich schuldig. Was offen ist, bin ich bereit zu zahlen.“ 118 Euro für den Auspuff, 155 Euro für die Tickets. Er sei in Behandlung und warte auf eine stationäre Aufnahme. Aber er habe sein Leben wieder im Griff. Bei elf Vorstrafen, darunter auch offene, geht sich für ihn keine bedingte Strafe aus. „Vier Monate unbedingt“ lautet das Urteil. Er könne um Strafaufschub und Fußfessel ansuchen, erklärt ihm Schwarz. Beide Männer müssen je Euro 150 Gerichtskosten zahlen. Wegen der Geständnisse kann auf die Befragung der zahlreichen Zeugen verzichtet werden.