Wiener Finanzierungsgesellschaft der Lilihill-Gruppe ist pleite
Die Lilihill Financial Services GmbH war für die Beteiligungsverwaltung und die Finanzierung der Konzernunternehmen von Franz Peter Orasch zuständig. Nun ist das Konkursgericht am Zug.

Die Lilihill Financial Services GmbH hat finanzielle Schwierigkeiten. Auch wenn das Wiener Unternehmen, das als Geschäftszweig die Beteiligungsverwaltung und die Finanzierung von Konzernunternehmen anführt, in Kärnten wohl eher kein Begriff ist – seine Eigentümerin ist es allemal. Es handelt sich um die Lilihill Capital Group von Franz Peter Orasch.
Orasch war bis zur Rückverstaatlichung im Jahr 2023 Mehrheitseigentümer des Klagenfurter Flughafens. Spätestens nach seinem unfreiwilligen Abschied vom Airport begannen sich die Hinweise auf wirtschaftliche Turbulenzen innerhalb seiner Unternehmensgruppe zu mehren. Das Gericht genehmigte bereits Zwangsversteigerungen mehrerer Immobilien, darunter des Klagenfurter Salzamts. Mitte August wurde zudem ein Konkursverfahren über den von seiner Frau Mirjam geführten Privatkindergarten „Dragonfly“ eröffnet.
Viele offene Fragen
Nun ist auch die Lilihill Financial Services GmbH ein Fall für das Konkursgericht. Laut AKV kann die Gesellschaft ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Wie der Kurier berichtete, bietet Orasch seinen Gläubigern eine Quote von 100 Prozent binnen 90 Tagen an. Die Forderungen belaufen sich auf rund 186.500 Euro. Zu den Gläubigern zählen Mitarbeiter mit offenen Gehaltsforderungen von 51.500 Euro, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit 30.600 Euro sowie das Finanzamt Wien mit knapp 66.000 Euro. Hinzu kommen Exekutionsforderungen und offene Beratungsleistungen. Die angekündigte Vollzahlung hängt maßgeblich von einem Gesellschafterzuschuss in Höhe von 121.000 Euro ab.
Bemerkenswert ist eine im Antrag erwähnte „zusätzliche Rückzahlungs- und Kompensationsforderung“ in Höhe von 11,268 Millionen Euro. Diese wird „aus Vorsichtsgründen“ nicht zur Finanzierung des Sanierungsplans herangezogen und „wird nur nach gesondertem Nachweis von Rechtsgrund, Bestand, Fälligkeit und Einbringlichkeit geltend gemacht“. Gegen wen sich die Forderung richtet und welchen Rechtsgrund sie hat, bleibt unklar. Zum Insolvenzverwalter wurde der Wiener Rechtsanwalt Arno Maschke bestellt. Für die Gläubiger läuft die Anmeldefrist bis 19. Oktober. Die Berichts-, Prüfungs- und Gläubigerversammlung findet am 2. November am Handelsgericht Wien statt.
Entscheidung zum Flughafen in sieben Wochen
Dort ist der Name Orasch kein Unbekannter: Ende des Vorjahres entschied eine Richterin am Handelsgericht, dass die Rückverstaatlichung des Flughafens durch das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt unrechtmäßig war. Schnell war klar, dass die öffentliche Hand gegen die Entscheidung berufen würde. Im Frühjahr brachten die Flughafenbetriebsgesellschaft und die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) sogenannte Ablehnungsanträge gegen die entscheidende Richterin ein. Ein solcher Antrag ist möglich, wenn ein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt – etwa ein Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei – oder andere Umstände an der Unbefangenheit eines Richters zweifeln lassen.
Mittlerweile liegt der Akt beim Oberlandesgericht Wien. Mit einer Entscheidung kann laut Mediensprecherin Susanne Lehr in rund sieben Wochen gerechnet werden.