Bundesstaatsanwaltschaft: Koalition sieht keinen größeren Streit
Nach massiver Kritik aus der Justiz hat Justizministerin Sporrer eine Überarbeitung angekündigt und sieht die ÖVP in der Verantwortung.

Die Regierungsspitze hat größere Streitigkeiten zwischen den Koalitionsparteien zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft in Abrede gestellt. Vor dem ersten Ministerrat nach dem Sommer am Mittwoch gab sich Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) zuversichtlich, dass man zu einer Einigung kommen werde. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte bereits Anfang der Woche eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs angekündigt und dabei der ÖVP die Verantwortung zugewiesen.
Es gehe darum, ein „ausgewogenes Gesetz zu schaffen, das aber auch den demokratischen Grundsätzen von Checks and Balances“ genüge, sagte Kanzler und ÖVP-Parteichef Stocker am Mittwoch. Man werde alle Stellungnahmen zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf prüfen und dann in der Regierung eine Entscheidung treffen. Auch SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler verwies auf in der Vergangenheit gefundene Kompromisse der Dreierkoalition in Streitfragen.
Meinl-Reisinger: „Entwurf nicht schlechter als Status quo“
Neos-Chefin und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger richtete dann einen Appell an die beiden Oppositionsparteien FPÖ und Grüne, ihrer „staatspolitischen Verantwortung nachzukommen“ – für den Beschluss des Bundesstaatsanwaltschaftsgesetzes braucht es im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit, also neben den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Neos auch jene von mindestens einer Oppositionspartei.
Meinl-Reisinger widersprach zugleich dem Tenor der bisherigen Kritik an dem Gesetz. „Nein, der vorliegende Entwurf ist nicht schlechter als der Status quo“, meinte die liberale Politikerin. Der Status quo bedeute, dass die jeweilige Justizministerin oder der jeweilige Justizminister in jedem Fall eine Weisung erteilen könne. Wenn man das nicht wolle, brauche es eine unabhängige Staatsanwaltschaft, was die Regierung mit dem Entwurf auch vorgelegt habe.
Sporrer sieht Verantwortung beim Bundeskanzleramt
Justizministerin Sporrer hatte nach heftiger Kritik an dem Entwurf jüngst eine „grundlegende Überarbeitung“ des geplanten Gesetzes angekündigt. Am Zug sah die Justizministerin das vom Koalitionspartner ÖVP geführte Bundeskanzleramt. Die aus ihrer Sicht erwartbare Kritik richte sich „so gut wie ausschließlich an die Verfassungsbestimmungen, die das Bundeskanzleramt entworfen hat und nicht an die einfachgesetzlichen Bestimmungen, die aus dem Justizministerium kommen“, sagte sie zum „Standard“. Der Verfassungsentwurf müsse daher vom zuständigen Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) „grundlegend überarbeitet werden“, forderte sie.
Aus dem Bundeskanzleramt hieß es dazu auf APA-Anfrage: „Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich um eine Angelegenheit unter Federführung des Justizministeriums. Die grundsätzlichen Linien für die Justizreform wurden dabei bereits im Regierungsprogramm gezogen. Dieses gemeinsam koordinierte Programm gilt es, gemeinsam umzusetzen, und an das halten wir uns auch.“ Entscheidend seien „die Unbeeinflussbarkeit der Staatsanwaltschaft, aber auch die demokratische Legitimation und der Zusammenhang mit dem Parlament“.
Die Grünen, deren Zustimmung die Koalition aufgrund der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit wohl bräuchte, zeigten sich am Dienstag erfreut über die angekündigte Überarbeitung. Gleichzeitig nahm Justizsprecherin und Ex-Justizministerin Alma Zadić ihre Nachfolgerin Sporrer in die Pflicht: „Um ein Gesetz in Begutachtung zu schicken, braucht es Einstimmigkeit. So leicht aus der Verantwortung ziehen kann man sich auch nicht“, meinte sie gegenüber dem ORF.
Hinweis: In einer früheren Version des Berichts wurde auf einen Ö1-Beitrag verwiesen, wonach Sporrer den Regierungsentwurf zurückgezogen hätte. Sporrers Kabinett dementierte das gegenüber der Kleinen Zeitung, es gehe um eine Überarbeitung.