Leobener präsentierte Hakenkreuze und Hitler-Porträt im Wohnzimmer
Ein Leobener musste Montagvormittag vor einem Schwurgericht aussagen, weil er Devotionalien aus Zeiten des Nationalsozialismus in seiner Wohnung ausstellte. Er sieht darin bloß eine „Sammelleidenschaft“.

Hakenkreuze, Mutterkreuze, Kampfabzeichen, eine historische Ausgabe des Buches „Mein Kampf“, ein Porträt von Adolf Hitler, Schlüsselanhänger, Feuerzeuge, Magnete, ein Badetuch mit einem Reichsadler. Die Liste der Gegenstände, die dem Nationalsozialismus zuzuordnen sind, ist lang. Und der Leobener, der Montagvormittag vor einem Schwurgericht am Landesgericht Leoben sitzt, hat sie alle in einer Glasvitrine im Wohnzimmer der Wohnung, die er sich mit seiner Ehefrau teilt, ausgestellt. Sichtbar für jeden, der die Wohnung betritt.
Zum Verhängnis geworden ist ihm diese Tatsache, als er im Vorjahr im Zuge einer waffenrechtlichen Überprüfung – der Angeklagte ist legaler Waffenbesitzer – Besuch von zwei Polizeibeamten bekam. Diese wurden auf die Nazi-Devotionalien aufmerksam und entdeckten in einem versperrten Schrank in der Garderobe, in dem sich seine Waffen befanden, auch noch eine Uniform der Wehrmacht sowie der Sturmabteilung (SA).
Meine Wohnung ist ein kleines Museum.
— Angeklagter
Er besitze die Gegenstände jedoch lediglich aus historischem Interesse, viele davon habe er von seinen Vorfahren und alten Freunden erhalten, erzählt der Pensionist. Zur Erinnerung an diese habe er sie behalten. Warum sie seit 1986 in dieser Weise präsentiert werden? „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagt der Leobener, „meine Wohnung ist ein kleines Museum.“ Auch die Ehefrau steuert bei: „Wir haben sonst nirgends einen Platz dafür gehabt.“ Ob das auch für das Bild von Adolf Hitler, das auf der Wohnzimmerwand platziert wurde, gilt, sei dahingestellt.
Auch andere Antiquitäten gesammelt
Außerdem sammle ihr Mann auch alte Kaffeemühlen, Waagen, Gegenstände aus dem Ersten Weltkrieg und Gegenstände, die mit dem Bergbau verbunden sind. Auch Uniformen besitze er nicht nur aus dem Zweiten Weltkrieg. „Ich habe auch eine Polizeiuniform und eine Feuerwehruniform“, argumentiert der Pensionist.
Mein Mandant ist nicht der typische Wiederbetätigungstäter.
— Verteidiger
Auch sein Verteidiger betont: „Mein Mandant ist nicht der typische Wiederbetätigungstäter. Es gibt keinen Vorsatz.“ Der Angeklagte habe nie verherrlichend über den Nationalsozialismus gesprochen und seine Sammlung niemandem gezeigt. Besuch hätte das Ehepaar nur sehr selten bekommen. Der Pensionist ergänzt: „Ich habe auch kein Problem mit Ausländern und nichts gegen andere Kulturen.“ Konzentrationslager habe er mehrere besucht, um sich ein Bild von den „historischen Stätten“ zu machen.
Nicht hilfreich seien auch mehrere Fotos mit nationalsozialistischem Inhalt, die auf seinem Handy und Computer gefunden wurden. „Die haben mir Arbeitskollegen aus Spaß geschickt“, erklärt der Mann.
Zehn Monate bedingt
„Sind diese Gegenstände das, was ich jeden Tag um mich haben möchte? Möchte ich jeden Tag Adolf Hitler anschauen?“, fragt die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen. Der Verteidiger bittet darum, im Falle eines Einziehens der Nazi-Devotionalien, diese an ein Museum zu übergeben. „Es würde meinem Mandanten wehtun, wenn die Sachen vernichtet würden.“
Diesem Wunsch wurde nicht nachgekommen. Die Gegenstände wurden konfisziert, das Urteil lautet zehn Monate bedingte Haft. Es ist nicht rechtskräftig.