Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Bildstock in Kärnten zerstört: „Die Alkolenkerin pfänden“

Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten
Was vom Bildstock in Ludmannsdorf bei Klagenfurt übrig blieb
© KK, Kulmer
Was vom Bildstock in Ludmannsdorf bei Klagenfurt übrig blieb

Fahrerin zertrümmert Bildstock, ihre Versicherung will den Wiederaufbau nicht zahlen. Besitzer droht nun, auf Kosten sitzen zu bleiben. Das meinen unsere Leser.

Eine Alkofahrt und ihre Folgen bewegt unsere Leser. Wie berichtet, ist eine Alkolenkerin in Ludmannsdorf in einen Bildstock gefahren. Von dem alten Bauwerk blieb nichts mehr übrig, der Bildstock wurde bei dem Unfall im März komplett zertrümmert. Besitzer Josef Partl möchte ihn jetzt wieder aufbauen, aber die Kfz-Haftpflichtversicherung der Alkolenkerin will das nicht finanzieren. Die Versicherung will nur einen Bruchteil der Wiederaufbau-Kosten zahlen, nämlich 7377 Euro. Für den Rest – 20.000 Euro - müsste Partl selbst aufkommen. „Wie komme ich dazu?“, fragt er. In unserem Kommentarforum wird zu dem Thema heftig diskutiert.

User „MSsam“ fragt: „Warum klagt er nicht die Alkolenkerin auf Schadensersatz? Wenn ihre Versicherung nicht zahlt wäre das ihr Kaffee?“. Leser „C4m3L60“ meint wiederum: „Traurig aber wahr, in welcher armseligen Welt wir leben. Ein Schaden wurde nachweislich verursacht. Normal wäre es diesen Schaden wieder eins zu eins zu ersetzen. Heutzutage wird herumgefeilscht und die Anwalts-
und Gerichtskosten und der Zeitfaktor werden sicher ein Vielfaches der geforderten und nachgewiesenen Schadensumme ausmachen. Ich nenne das höchst unmoralisch! Ich ersuche den Direktor des Versicherungsunternehmens um Kulanz speziell in diesem Fall, zwischen Himmel und Erde . . .“

„Alaznist“ schreibt in seinem Kommentar: „Ohne eine Klage werden die Besitzer des Bildstocks wohl nicht zu ihrem Geld kommen, aber es ist auch nachvollziehbar, dass sie das finanzielle Risiko eines Gerichtsprozesses nicht eingehen wollen. Aus Gründen wie diesen ist jedermann zu raten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese mindert das Kostenrisiko, sollte man den Prozess womöglich doch verlieren. Wirklich dreist, was für Begründungen sich manche Versicherungen einfallen lassen, nur um nicht zahlen zu müssen.“

1 / 2
Der zertrümmerte Bildstock
Der zertrümmerte Bildstock © Kulmer

Zur Erklärung: Die zuständige Versicherung argumentiert im Wesentlichen damit, dass  „nur“ den Zeitwert ersetzt – und der sei im konkreten Fall eben nicht mehr wert als 7377 Euro. User „Tallahassee“ kann das verstehen: „Nachdem das Ding erst vor 60 Jahren errichtet worden ist, kann ich das Angebot der Versicherung nachvollziehen. Für mich ist das kein historisches Bauwerk. Das zu erneuern kann nicht viel mehr kosten, da es z.B. keine wirklich historischen Fresken etc. gibt, die von teuren Experten rekonstruiert werden müssten.“ Daraufhin kontert „MSsam“ wieder mit folgender Frage: „Das heißt wenn ihr Haus oder ihre Wohnung zerstört wird, ist es auch gerechtfertigt wenn die Versicherung nur ein paar tausend Euro bezahlt?“

Zum Glück wurde kein Mensch umgefahren

User „herwig67“ vertritt eine klare Ansicht: „Wenn die Haftpflicht nicht die vollen Kosten übernehmen will muss eben die Lenkerin zahlen. Notfalls muss man die eben pfänden. Der Bildstock ist außerdem kein Gebäude mit Nutzungsdauer. Mich würde interessieren, ob die Haftpflichtversicherung auch bei einer beschädigten Kirche oder anderen Denkmälern die gleiche Sichtweise an den Tag legt, oder den Schaden ohne wenn und aber zur Gänze abdeckt. Im Regress kann sie sich an der Alkolenkerin schadlos halten.“

Geld hin- oder her. User LeStyrien ist froh, dass nicht mehr passiert ist und meint im Kommentarforum: „Zumindest besser ein toter Bildstock als ein mit dieser Wucht umgefahrener Mensch, der an dieser Stelle gestanden sein könnte.“