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Renaturierung: Österreich setzt auf bestehende Projekte

Gewesslers Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz hätte vor zwei Jahren beinahe die türkis-grüne Koalition gesprengt. Jetzt hat ihr Nachfolger Totschnig Österreichs Pläne nach Brüssel geschickt.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP)
© APA / Helmut Fohringer
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP)
Vilja Schiretz
Innenpolitik

Dass das Thema der Pressekonferenz beinahe eine Regierung zu Fall gebracht hätte, wäre dem Auftritt von Norbert Totschnig kaum anzumerken gewesen. Der Landwirtschafts- und Umweltminister (ÖVP) trat am Dienstag vor die Presse und verkündete, einen ersten Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission übermittelt zu haben. Österreich legt darin dar, wie es in den kommenden Jahrzehnten die EU-Ziele zur Renaturierung geschädigter Ökosysteme bewerkstelligen will – und verweist dabei vor allem auf bestehende Maßnahmen. Bis zumindest Mitte Oktober können Interessierte Stellungnahmen einbringen, der finale Plan soll im September 2027 übermittelt werden.

Hohe Wellen hatte das EU-Renaturierungsgesetz geschlagen, als Totschnig zwar schon Landwirtschaftsminister war, die Umweltministerin aber noch Leonore Gewessler (Grüne) hieß. Im Sommer 2024, wenige Monate vor der Nationalratswahl, stand in Brüssel die Abstimmung der zuständigen Ministerinnen und Minister über das Renaturierungsgesetz an, Österreich avancierte dabei zum Zünglein an der Waage für die erforderliche Mehrheit. Gewessler stimmte zu – und verärgerte den türkisen Koalitionspartner massiv. Das Vorgehen der Grünen sei nicht nur ein Alleingang, sondern verfassungswidrig, empörte sich die größere Regierungspartei. Aus türkiser Sicht hätte es auch Totschnigs Zustimmung gebraucht und Gewessler sich außerdem nicht über ein Veto der Bundesländer hinwegsetzen dürfen. Die Volkspartei drohte mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof und zeigte die grüne Ministerin bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an, die allerdings keinen Anfangsverdacht sah.

Kommentar zum Thema

Fokus auf bestehende Programme

Zwei Jahre und einen Regierungswechsel später hat das Thema an Emotionalität verloren, mit Kritik sparte Totschnig am Dienstag trotzdem nicht. Soll in Sachen Renaturierung mehr als schon jetzt getan werden, brauche es eine ausreichende Finanzierung durch die EU, konstatierte der Minister. Zu dieser seien aber noch viele Fragen offen.

Österreich beginne bei der Renaturierung jedenfalls „nicht bei Null“, betonte Totschnig. Der erste Entwurf des Wiederherstellungsplans baue demnach „auf einer Vielzahl konkreter, bereits etablierter Maßnahmen auf, deren Umsetzung auf Freiwilligkeit basiert“. In der Landwirtschaft sollen über das Agrarumweltprogramm ÖPUL unter anderem artenreiche Wiesen und Weiden, Zwischenfrüchte oder Blühstreifen gefördert werden, im forstwirtschaftlichen Bereich etwa der Erhalt von alten Bäumen und Totholz. Bei Flüssen und Auen sollen nicht mehr benötigte Bauwerke wie Dämme und Wehre entfernt und Überflutungsflächen wieder angebunden werden. Ob mit diesen Maßnahmen die Ziele auf EU-Ebene erreicht werden können, müsse nun die EU-Kommission bewerten, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Renaturierungsprojekte in Kärnten und der Steiermark

Ziel der EU-Renaturierungsverordnung ist die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und ein Beitrag zum Artenschutz. Vorgesehen ist, dass bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der Flächen, die sich aktuell in einem schlechten Zustand befinden, Wiederherstellungsmaßnahmen gesetzt werden, etwa die Aufforstung von Wäldern oder die Wiedervernässung von Mooren. 2040 soll der Anteil auf 60 Prozent, bis 2050 schließlich auf 90 Prozent erhöht werden. Betroffen sind in Österreich unter anderem Wälder, Flüsse und Auen, Moore, Agrarlandschaften, städtische Grünräume sowie Lebensräume geschützter Arten. In der Steiermark laufen aktuell Renaturierungsprogramme beispielsweise entlang der Enns oder im Pichlmaier Moor, in Kärnten an der Oberen Drau.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission einen Entwurf mit weitreichenderen Zielen vorgelegt, in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament wurde dieser in mehreren Punkten entschärft, vor allem um Rücksicht auf die Land- und Forstwirtschaft zu nehmen. Eingeführt wurde außerdem eine Art Notklausel, über die die Maßnahmen ausgesetzt werden können, sollte aufgrund eines unerwarteten Ereignisses die Lebensmittelsicherheit gefährdet sein. Insgesamt erhielten die Mitgliedstaaten einen größeren Spielraum – wie sie diesen nutzen und die Ziele erreichen wollen, mussten sie der EU-Kommission bis Dienstag darlegen.

Kritik von Gewessler

Nicht überzeugt von Totschnigs Plänen zeigt sich jedenfalls Gewessler und stimmt damit in die Kritik der Umweltschutzorganisationen Greenpeace, WWF und Global 2000 ein. Die Bundesregierung setze bei der Renaturierung „erneut auf Unverbindlichkeit“, kritisiert die heutige Obfrau der Grünen. Totschnig habe ein Programm „nach dem Prinzip Hoffnung“ vorgelegt.