Weststeirer schoss in die Luft und landete vor Gericht
Mann wollte einmal ausprobieren, was passiert, wenn er mit einer Schreckschusspistole in die Luft schießt. Die Konsequenzen erfährt er vor Gericht. Für den Wunsch, die Pistole zurückzubekommen, gibt es dort kein Verständnis.
Eigentlich habe er nur schauen wollen, was passiert, wenn er mit seiner Schreckschusspistole in die Luft schießt, erzählt ein knapp 50-jähriger Weststeirer, der sich als Angeklagter vor dem Bezirksgericht Voitsberg verantworten muss. Gegen ihn wurde nach früheren Verurteilungen nämlich ein unbefristetes Waffenverbot verhängt. „Ich dachte, das läuft nach drei Jahren von selbst aus. Ich habe mich gar nicht näher damit beschäftigt“, betont der Mann vor Gericht. Dort erzählt er auch unumwunden von seiner schweren Drogensucht inklusive Heroinkonsum.
Am 21. Juni 2026 um 21 Uhr zielte er einmal mit seiner Walther P22, Kaliber 9 Millimeter, in der Grazer Vorstadt in Voitsberg in die Luft. Zeugen riefen danach die Polizei, über deren Einsatz sich der Mann wunderte: „Wegen sowas rücken die aus?“ Die Herkunft der Waffe konnte er auch nicht schlüssig erklären: Einmal will er sie gekauft, dann doch wieder im Volksgarten in Graz gefunden haben.
„Ich würde auch zu Silvester gerne schießen“
Vor dem Bezirksgericht zeigt sich der von seiner Drogensucht gezeichnete Weststeirer nur bedingt einsichtig. „Das mit dem Waffenverbot ist schon so lange her und jetzt habe ich ja nur mit einer Plastikpistole und Plastikmunition einmal in die Luft geschossen.“ In dem Fall ist auch einmal zu viel, weil er die Waffe gar nicht hätte besitzen dürfen. Als ihm die Richterin erklärt, dass die Waffe nun eingezogen und vernichtet wird, schüttelt der Angeklagte den Kopf: „Eigentlich würde ich sie schon gerne behalten.“ Die Richterin hakt nach: „Mit einem aufrechten Waffenverbot geht das nicht. Wofür brauchen Sie überhaupt eine Waffe?“ Darauf antwortet der Weststeirer: „Ach, nur weil ich zu Silvester auch gerne in die Luft geschossen hätte.“ Das redet ihm die Vorsitzende gleich wieder aus: „Wenn Sie schon zu Silvester schießen wollen, kaufen Sie sich doch ein paar Raketen. Aber auch das ist gefährlich.“
Geldstrafe mit Ratenzahlung
Schließlich wird der Invaliditätspensionist zu einer Geldstrafe von 800 Euro, die sich aus 200 Tagsätzen zu je 4 Euro errechnen, verurteilt. „Ist da eine Ratenzahlung möglich? Ich bin nämlich betrunken mit dem Auto gefahren und muss da schon monatlich 75 Euro zahlen. Wenn Sie wollen, bringe ich Ihnen das Geld jeden Monat persönlich vorbei.“ Darauf kann die Richterin gerne verzichten: „Mir persönlich brauchen Sie gar nichts bezahlen, schauen Sie einfach, dass das Geld pünktlich aufs richtige Konto eingezahlt wird.“