Kärntnerin: „Wurde in Ketten gelegt und als Gefangene gehalten“
Die 30-Jährige erzählt vor Gericht, wie sie im Mai des Vorjahres in einen Kerker gelockt wurde und dort fünf Tage lang angekettet verweilen musste.

Still wurde es im Verhandlungssaal 283 von Richter Mathias Polak am Landesgericht Klagenfurt, als eine 30-jährige Kärntnerin schilderte, was ihr Anfang Mai des Vorjahres widerfuhr.
Ein Mann, mit dem sie vor Jahren einmal ein Verhältnis hatte, bat sie damals zu einer angeblichen Aussprache in eine Wohnung. „Dort gab es ein Zimmer, ganz in Gold gestrichen, und sechs Leute saßen da. Ich musste mein Handy abgeben und wurde in ein grünes Zimmer geführt. Es war abgedunkelt mit schwarzen Fenstern und Türen ohne Schnallen und mit Schaum ummantelt. Und in diesem Kerker lag am Boden ein Bekannter. Angekettet. Er war ein Gefangener. Und da wusste ich: Ich komme da auch nicht mehr raus.“
So kam es auch: Sie wurde ihren Schilderungen zufolge in Ketten gelegt, die an der Wand und an ihrem Fußgelenk befestigt waren, und fünf Tage gefangen gehalten. Losgekettet wurde sie nur, um auf die Toilette zu gehen. Dort durfte sie auch essen und trinken – aber stets nur in Begleitung. Warum wurde sie in diesem zusätzlich noch versperrten Raum überhaupt festgehalten? „Ich weiß es bis heute nicht. Beim angeketteten Bekannten hieß es, er hätte es verdient“, sagt die 30-Jährige vor Gericht.
Anwesende als „Wächter“
Die anderen Anwesenden hätten sich selbst als „Wächter“ bezeichnet, kaum mit ihr gesprochen, aber immer aufgepasst, dass sie nicht flüchten könne. Die einzige Möglichkeit – ein Sprung über den Balkon am Weg zur Toilette – hätte sie aufgrund der Höhe der Wohnung nicht gewagt. Ihr Bekannter sei nach vier Tagen abgekettet worden und in diesem undurchsichtigen Machtsystem des Sextetts ebenfalls zum Wächter aufgestiegen. Da durfte die 30-Jährige dann zumindest Licht in ihrem Gefängnisraum haben und lesen. Ausgehändigt wurde ihr das Buch „Der beste Tag meines Lebens.“ Erst nach fünf Tagen sei sie freigelassen worden.
Der Haupttäter wurde bereits rechtskräftig verurteilt – die fünfjährige Haftstrafe sitzt er wegen schweren Raubes ab. Vor Gericht standen nun zwei „Wächter“: Die 49-jährige Mutter des Haupttäters und ein 30-jähriger Mittäter. Beide beteuerten, das Opfer nicht gefangen gehalten zu haben. Sie hätten auch nie gesehen, dass die 30-Jährige angekettet gewesen sei. „Sie war ein Gast“, sagte die 49-Jährige. Sie gab vor Gericht nur zu, dem Opfer mit der Veröffentlichung von Nacktfotos gedroht zu haben, sollte sie einen weiteren Mittäter belasten. 600 Euro Geldstrafe wegen Nötigung, lautete das Urteil von Richter Polak.
Was die ebenfalls angeklagten Vorwürfe der Freiheitsberaubung betrifft, wurden beide Angeklagten freigesprochen. „Ihr Mitwirken am An- und Abketten ist nicht erwiesen. Das bloße Ins-Zimmer-Schauen oder die Anwesenheit am Tatort reicht für den Tatbestand nicht aus“, sagte Richter Polak in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach jenem Bekannten, der erst ebenfalls angekettet war und dann zum „Wächter“ und Täter wurde, wird gefahndet.