Unfall mit Fahrerflucht: Drei Männer in Spittal verurteilt
Drei Oberkärntner wurden nach einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht und Alkoholeinfluss vor Gericht angeklagt. Ein Lenker wurde dabei schwer verletzt.
Montagmittag im Bezirksgericht Spittal: Drei Männer, alle um die 30 Jahre alt, sitzen nebeneinander auf der Anklagebank. Es geht um einen Verkehrsunfall, Alkohol und vor allem um den Vorwurf des Im-Stich-Lassens eines Verletzten. Eine Frage stand dabei besonders im Mittelpunkt: Warum half nach dem Zusammenstoß niemand dem schwer verletzten Unfallgegner?
Die Vorgeschichte spielt sich in den frühen Morgenstunden des 20. September vergangenen Jahres ab. An einer ampelgeregelten Kreuzung in Spittal kam es zur Kollision zwischen einem Pkw und einem dreirädrigen Kleinkraftrad. Dessen Lenker erlitt einen Jochbein- und Halswirbelbruch und war mehrere Wochen im Krankenstand. Der Pkw fuhr zunächst weiter, erst Stunden später meldete sich der Lenker bei der Polizei. Nun standen alle drei Beteiligten vor Gericht – und alle drei bekannten sich schuldig.
Unter Schock einfach weitergefahren
Der Pkw-Lenker schilderte den Unfall aus seiner Sicht. Zuvor hatte er beim Nachbarn Dart gespielt und drei große Biere getrunken. Danach holte er einen Bekannten ab. Beim Kulmax-Center kam es zur Kollision. „Ich hatte Grün“, sagte er vor Gericht. Das Kleinkraftrad sei beim Abbiegen mit seinem Wagen kollidiert. „Den Aufprall habe er bemerkt, ich bin aber völlig unter Schock gestanden“, sagt er weiter. Statt auszusteigen, fuhr er mit seinem Beifahrer nach Hause. Dort wurde weiter Alkohol getrunken, später gingen beide zur Polizei. Dass er den schwer verletzten Unfallgegner im Stich gelassen hatte, räumte er ein: „Es tut mir sehr leid.“
Offen blieb die Frage, wie viel Alkohol der Lenker zum Unfallzeitpunkt intus hatte. Er gab an, erst danach weitergetrunken zu haben. Richter Mario Žužek äußerte Zweifel an diesem sogenannten Nachtrunk, doch ein Sachverständigengutachten konnte den Nachtrunk nicht vollständig ausschließen. Das Gericht musste daher im Zweifel für den Angeklagten davon ausgehen, dass der Lenker tatsächlich nach dem Unfall weiter getrunken hat.
„Ich war viel zu rauschig“
Auch der Beifahrer hatte an diesem Abend reichlich getrunken: 13 bis 14 Bier sowie Bacardi und Schnaps. Als er abgeholt wurde, sei er bereits so betrunken gewesen, dass er während der Fahrt immer wieder einschlief. An den Unfall konnte er sich kaum erinnern. Dass er nach dem Unfall keine Rettung verständigt hatte, räumte auch er ein. „Ich war einfach viel zu rauschig an diesem Abend. Ich sehe aber ein, dass ich mich falsch verhalten habe.“ Auch er bekannte sich schuldig.
Der bei dem Unfall schwer verletzte Lenker musste sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Er war mit seinem dreirädrigen Fahrzeug unterwegs und übersah beim Linksabbiegen den entgegenkommenden und bevorrangten Pkw. Später wurden bei ihm 2,24 Promille festgestellt. „Ich habe nicht gesehen, dass ein Auto entgegenkommt“, sagte er. Sein Fahrzeug kippte um, er stieg durch die Seitentür aus. Als er aus dem Fahrzeug kam, war vom Unfallgegner nichts mehr zu sehen. Die Folgen waren erheblich: Jochbein- und Halswirbelbruch sowie mehrere Wochen Krankenstand. Dennoch wurde ihm neben seiner Alkoholisierung ein Sorgfaltsverstoß angelastet, da er als Linksabbieger den Gegenverkehr hätte beachten müssen.
Gericht verhängt Geldstrafen
Der Richter sprach alle drei bislang unbescholtenen Angeklagten schuldig. Eine Diversion kam für keinen infrage: „Bei Alkohol im Straßenverkehr ist von einer schweren Schuld auszugehen.“ Der Pkw-Lenker wurde wegen des Im-Stich-Lassens eines Verletzten zu 140 Tagessätzen zu je 25 Euro, also 3500 Euro Geldstrafe, verurteilt. Sein Beifahrer erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung 100 Tagessätze zu je 35 Euro, ebenfalls 3500 Euro. Der schwer verletzte Unfalllenker wurde wegen der fahrlässigen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu 70 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 1400 Euro, verurteilt. Das Urteil wurde von allen drei Angeklagten akzeptiert.