Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Alkoholisierte Frauen verunglückt: Klassentreffen endet mit Crash

Alle alkoholisiert, niemand angeschnallt, drei Verletzte: Bei Heimfahrt plumpste Beifahrerin der Lenkerin ins Steuer. Gericht verurteilte die beiden Frauen.

Blick in Autocockpit
© Symbolbild: Daniel Scharinger
Alle Fahrzeuginsassen waren alkoholisiert
Christian Penz
Redakteur Bundesland Steiermark

Bei der Heimfahrt vom Klassentreffen war das Unglück irgendwie vorprogrammiert: „Wir hatten Spaß im Auto, hörten ganz laut Lieder von früher und waren alle drei nicht angegurtet“, verrät die Lenkerin. „Ich wollte mich selbst feiern in dieser Nacht. So viel Alkoholkonsum kommt bei mir zwei, drei Mal im Jahr vor. Danach bin ich fünf Tage sterbenskrank. Was soll ich sonst sagen? Ja, so war es“, sagt die Beifahrerin.

Fünf ehemalige Klassenkolleginnen trafen sich im Juni in der Südoststeiermark. Von einer Buschenschank ging es weiter zur Mostschenke, von dort zur Disco. Dazu: Mehr als bloß Weinbegleitung. „Aperol, Bier, Wodka, Schnaps, ...“ Danach, mit rund 70 km/h, direkt gegen einen Apfelbaum in der Landschaft. Zwei Schwer-, eine Leichtverletzte waren zu beklagen.

Drei Verletzte im Unfallauto

„Reichlich Alkohol“ sei geflossen, sagt Staatsanwältin Sophie Kickmayer beim Prozess am Grazer Straflandesgericht mit Blick auf die damaligen Werte der angeklagten Lenkerin und Beifahrerin (1,2 bzw. 1,6 Promille). „Während der Fahrt drehte sich ihre Beifahrerin um, verlor das Gleichgewicht und fiel auf die Hand der betrunkenen Lenkerin“, schildert die Staatsanwältin. Dann: Lenkrad verrissen, von gerader Strecke abgekommen, direkt den Baum erfasst. Jene Frau, die auf dem Rücksitz schlief, erlitt u. a. vier gebrochene Halswirbel und eine Hirnblutung.

Die Staatsanwältin wirft den beiden 43-jährigen Frauen „sorgfaltswidriges Verhalten“ vor, jede hätte ihren Teil zum Unfall beigetragen. Die Lenkerin etwa hätte nicht betrunken ans Steuer dürfen. „Wäre sie nüchtern gewesen, hätte sie die Situation bewältigen können.“

Meine erste Erinnerung? Ich lag neben dem Auto im nassen Gras und bekam keine Luft mehr.

— Die Beifahrerin

Fahrlässiges Verhalten

Die Verteidiger kontern: „Meine Mandantin musste nicht damit rechnen, dass ihr jemand ins Lenkrad fällt. Selbst im nüchternen Zustand wäre alles gleich passiert, ihr ist kein Fahrfehler vorzuwerfen.“ Zur Beifahrerin: „Sie konnte nicht damit rechnen, dass sie beim Umdrehen das Gleichgewicht verliert und rüber fliegt.“

Richterin Michaela Lapanje sieht dennoch ein Fahrlässigkeitsdelikt, „sie beide sind der fahrlässigen Tatbegehung schuldig“. Begründung: Der Alkohol sorgte bei der Lenkerin für eine herabgesetzte Reaktionsfähigkeit, „im Normalzustand reagiert man anderes“. Und die Beifahrerin habe ihre Ex-Klassenkollegin bei der Fahrt massiv abgelenkt und berührt. Fünf Monate bedingt, 1200 Euro Geldstrafe (Lenkerin) und 960 Euro (Beifahrerin). Dazu je 1000 Euro Schmerzensgeld an die Frau auf der Rückbank. Das verurteilte Duo erbittet Bedenkzeit – nicht rechtskräftig.