Steirer wollte Moped reparieren statt zur Schule, Mutter kratzte ihn
Weil der Sohn nicht zur Schule gehen, sondern lieber ein Moped reparieren wollte, entstand ein heftiger Streit mit seiner Mutter, der die Frau letztlich vor das Bezirksgericht Feldbach brachte.
„Ich habe da nichts getan“, sagt die Frau, die sich am Bezirksgericht Feldbach verantworten muss, bestimmt. Körperverletzung wird ihr vorgeworfen – sie soll ihren Sohn gekratzt haben – und beim Moped eines Freundes, das der Sohn in ihrer Garage abgestellt hat, Leitungen durchgetrennt haben. Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz bietet der Angeklagten, weil sie bisher unbescholten ist, eine Diversion an: 1680 Euro Bußgeld und 80 Euro Gerichtskosten. Das kommt für die Frau erst einmal nicht infrage.
„Das Moped war schon über eine Woche bei uns. Mein Sohn wollte nicht aufstehen und zur Schule gehen. Er hat gesagt, dass er das Moped reparieren muss. Deswegen ist der Streit entstanden“, schildert die Angeklagte. Reparieren während der Schulzeit, das gehe nicht, habe sie ihm gesagt. Daraufhin habe ihr Sohn seine Sporttasche genommen und gesagt, er gehe jetzt zu seinem Papa, der in einem anderen Ort wohnt. Sie wollte ihm die Tasche herunternehmen, sagt die Angeklagte. Sie habe ihn an der Schulter erwischt und dabei mit den Fingernägeln am Rücken gekratzt, erzählt die Frau und weint. Ihr Sohn habe dann die Polizei gerufen. Angeblich, weil ihn seine Mutter ausgesperrt habe und schon wieder betrunken sei.
Problem mit Alkohol
„Waren Sie alkoholisiert?“ will Schwarz wissen. „Nein, ich habe seit Monaten nicht mehr getrunken“, beteuert die Frau. Im Mai sei sie drei Wochen auf Entzug im LFS (Anm. d. Red.: jetzt LKH Graz II – frühere Bezeichnung: Landesnervenklinik Sigmund Freud) gewesen. „Was ist seit Mai?“ fragt Schwarz. „Alles gut, nichts mehr vorgefallen“, lautet die Antwort.
Dass sie zwei Leitungen am Moped durchgeschnitten habe, wie ihr Schwarz vorhält, bestreitet die Frau: „Ich weiß nicht einmal, wo das ist.“ Bei der Batterie habe sie hingegriffen, um sich festzuhalten. Ob sie die Beschädigung nicht doch gemacht habe, weil sie wütend war, hakt die Bezirksanwältin nach. Die Frau verneint.
Sohn sagt nicht gegen seine Mutter aus
Der Besitzer des Mopeds sagt als Zeuge aus, dass ihn der Sohn angerufen und Fotos mit den Beschädigungen geschickt habe. Der Sohn habe die Mutter beschuldigt. 250 Euro hat den jungen Mann laut seinen Angaben die Reparatur bei einer Werkstatt gekostet. Dort habe man gemeint, das Batteriekabel schaue durchgeschnitten aus, der Kühlerschlauch eher gerissen. Ob er den Angaben des Sohnes glaube, fragt Schwarz. Der Zeuge bejaht: „Wenn er es gemacht hätte, hätte er es mir sicher gesagt.“
Als der Sohn als Zeuge aufgerufen wird, möchte die Angeklagte den Verhandlungssaal verlassen. Das wird ihr nicht erlaubt. Die Frau weint und blickt nicht in Richtung ihres Sohnes. Er sagt nicht aus. Er macht als Angehöriger vom Entschlagungsrecht – also: die Aussage verweigern zu können – Gebrauch.
Bei der Angeklagten vollzieht sich ein Sinneswandel: Sie übernimmt Verantwortung hinsichtlich der Körperverletzung und des beschädigten Batteriekabels. Damit wird die Causa mit der zu Verhandlungsbeginn angebotenen Diversion erledigt.