Arbeitsloser Deutscher prellte österreichische Hotels um 17.000 Euro
57-jähriger Deutscher tingelte mit seinem Auto quer durch Österreich und hinterließ Dutzende unbezahlte Hotelrechnungen. Gesamtschaden: mehr als 17.000 Euro. Nun wurde er in Leoben verurteilt.

„Sie haben ja eine richtige Österreich-Rundfahrt hinter sich“, meint Richter Armin Scheck zu dem 57-Jährigen, der vor ihm auf der Anklagebank sitzt. „Ja, alles gesehen“ , gibt dieser zurück. Alles gesehen, inklusive der Justizanstalt Leoben – und zwar von innen. Denn seit seiner Festnahme Ende Juni in Tirol saß der deutsche Staatsbürger in Leoben in Untersuchungshaft.
Wochenlang tingelte er mit seinem Auto quer durch ganz Österreich, nächtigte in Hotels, ohne jedoch die Rechnungen dafür zu bezahlen. Außerdem hat er in einigen Unterkünften die Zimmerkarten und Zimmerschlüssel nicht mehr zurückgegeben. Um weiter auf Achse sein zu können, hat er auch getankt, ohne dafür ordnungsgemäß zu bezahlen. Der Schaden: mehr als 17.000 Euro.
Von Anfang an geständig
Die Staatsanwaltschaft Leoben legt ihm die Vergehen des schweren und gewerbsmäßigen Betrugs, der dauernden Sachentziehung und des Diebstahls zur Last. Der 57-Jährige, der auch schon bei den bisherigen Einvernahmen umfassend geständig war, macht in der Hauptverhandlung am Landesgericht Leoben keinen Hehl aus seiner Verantwortung.
„Die angeführten Punkte der Anklage stimmen zu hundert Prozent“, räumt er ohne Umschweife ein. „Wie sind Sie denn auf diese Idee gekommen, eine derartige Österreich-Tournee zu veranstalten?“, fragt ihn Richter Scheck. Er habe schon mehrmals erlebt, dass jemand die Zeche in ein oder zwei Unterkünften geprellt habe, aber: „Ein Fall wie Ihrer ist mir noch nie untergekommen.“
„Es war eine blöde Idee“, sagt der Angeklagte. Er habe sich seit 2025 in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befunden. Dazu sei noch der „Einfluss von falschen Freunden“ gekommen. Zuerst habe er nur ein paar Tage „in den Süden“ fahren wollen. Die ersten paar Übernachtungen habe er auch noch bezahlt. Dann aber habe „wie in einem Hamsterrad“ eines das andere ergeben.
„Mir hat der Mumm gefehlt“
Irgendwann habe er nicht mehr gewusst, wie er aus der Sache herauskommen solle: „Mir hat einfach der Mumm gefehlt“, sagt er. Zwischendurch habe er noch das eine oder andere Hotel bezahlt. Und dennoch waren es insgesamt mehr als 40 Beherberger, die er bei seiner Rundfahrt durch die Hälfte der Bundesländer geschädigt hat – fast jeweils um mehrere hundert Euro.
Der 57-Jährige verspricht, dass er nach Erledigung seines Strafprozesses jedenfalls sein Leben „neu ordnen“ wolle: Er wolle wieder in seinen Heimatort in Deutschland zurückgehen, um dort alles wieder in geregelte Bahnen zu bekommen. „Ich werde so etwas ganz sicher nie mehr machen“, beteuert er. Die Zeit in U-Haft in der Justizanstalt Leoben hätte zur Läuterung beigetragen.
Sofortige Enthaftung möglich
Richter Scheck spricht den 57-Jährigen schuldig im Sinne der Anklage und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die U-Haft wird dem Deutschen angerechnet, der Rest bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen, sodass einer sofortigen Enthaftung nichts mehr entgegenstehen sollte.
Der Angeklagte nimmt sich nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin Bedenkzeit, die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.