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Auch ein „Alles für Mandant Grasser“ muss Grenzen haben

Christina Traar
Chefredakteurin Wien
Während des Buwog-Prozesses stets im Gerichtssaal: der Angeklagte Karl-Heinz Grasser sowie die Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter.
© APA / Roland Schlager / Apa-pool
Während des Buwog-Prozesses stets im Gerichtssaal: der Angeklagte Karl-Heinz Grasser sowie die Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter.

Die Anwälte des verurteilten Ex-Ministers sind im erbitterten Kampf gegen die Buwog-Richterin einem Betrüger aufgesessen. Das mit Berufspflicht zu entschuldigen, schadet ihrer Profession.

Der Saal im Wiener Straflandesgericht ist bis auf den letzten Platz gefüllt, als Karl-Heinz Grasser den Raum betritt. Er bleibt neben der zu einer Tischreihe verlängerten Anklagebank stehen, um den eifrig knipsenden Fotografen kein Motiv zu liefern. Es ist der 12. Dezember 2017 – Ibiza ist zu diesem Zeitpunkt nur eine Insel und Corona nur eine Biermarke – und die einstige Polit-Strahlfigur Grasser steht am ersten Verhandlungstag des Buwog-Prozesses vor Gericht. Und seine Star-Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess machen bereits zu Prozessbeginn klar, was sie wollen: eine andere Richterin. Doch ihre unzähligen Versuche, sie der Befangenheit zu überführen, sollten scheitern.

168 Verhandlungstage, ein letztinstanzlicher Schuldspruch und mehr als achteinhalb Jahre später sitzt Grasser seine Haftstrafe mit Fußfessel in seiner Villa in Tirol ab. Richterin Marion Hohenecker ist inzwischen Staatsanwältin bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Und die Anwälte haben sich anderen Promi-Mandanten wie dem gefallenen Investor René Benko zugewandt. Doch nun stellt sich heraus: Der erbitterte Kampf gegen Hohenecker wurde auch nach dem Schuldspruch fortgeführt.

Berufspflicht als Begründung

Ainedter, Wess und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) trugen vermeintliche Beweise zusammen, auf deren Basis sie eine Anzeige gegen die frühere Richterin einbrachten – in der Hoffnung, den Prozess damit neu aufrollen zu können. Doch beim angeblichen Beschaffer handelte es sich um einen Wohnungslosen und die heiß ersehnten Befangenheitsbeweise waren keine. Die Verteidiger stellen sich nun selbst als Getäuschte dar, unterstreichen, dass sie die Möglichkeit von Fälschungen ja nie ausgeschlossen hätten und dass sie schlicht ihrer Berufspflicht nachgekommen seien – alles für den Mandanten Grasser.

Ja, es ist die Pflicht von Verteidigern, jede Art von Information zu sammeln und zu verwenden, die dem eigenen Mandanten in irgendeiner Form nützlich sein kann. Das gilt freilich vor allem während eines Verfahrens. Ein rechtskräftiger Schuldspruch beendet diese Pflicht in den meisten Fällen. Doch Grasser, der bis heute seine Unschuld beteuert, hat offenbar nicht aufgegeben. Dass die Promi-Anwälte deshalb einer vermeintlich heißen Spur nachgehen, ist nicht verwerflich. Dass sie diese Spur jedoch nicht im Vorfeld ausreichend prüfen, bevor sie damit unnötig Justizressourcen binden, ist es dagegen schon.

Stetig geschürte Hoffnung als Hindernis

Für die beiden Verteidiger wird die peinliche Posse wohl keine disziplinarischen Konsequenzen haben. Dem Ansehen ihrer Profession haben sie damit aber allemal geschadet. Wer dubiose Beweisangebote nicht eingehend prüft, sondern leichtfertig den Eindruck erweckt, auch nach einem letztinstanzlichen Urteil noch alle möglichen Trümpfe in der Hand zu haben, der tut vor allem seinen Mandanten nichts Gutes. Stetig geschürte Hoffnung auf einen anderen Ausgang erschwert, was bis zum Ende einer Haftstrafe gelingen soll: Resozialisierung.