Grasser-Anwälte könnten für Hochstapler-Aktion kaum belangt werden
Dass die Anwälte einen Obdachlosen für falsche Infos bezahlt haben, dürfte nicht für ein Disziplinarverfahren reichen. Doch selbst wenn, bliebe das geheim.
Ganze 15 Jahre lang hat die Causa Buwog die Republik beschäftigt, bis der Oberste Gerichtshof im vergangenen Frühjahr das letzte Kapitel mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen hat. Zumindest hatte es den Anschein, dass die Sache damit und mit der Überstellung des schuldig gesprochenen Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser in den fußfesselüberwachten Hausarrest zu einem Ende gekommen war. Doch nun wird nach Berichten von „Falter“ und der Austria Presse Agentur bekannt, dass Grasser und allen voran seine Star-Anwälte, Norbert Wess und Manfred Ainedter, im Hintergrund weiter versuchten, den Fall neu aufzurollen. Und zwar mit Hilfe eines vermeintlichen Betrügers, wie sich nun herausstellt.
Ein ehemaliger IT-Fachmann und nunmehriger Wohnungsloser hatte die Kanzlei von Ainedter kontaktiert und vermeintliche E-Mail-Beweise vorgelegt, wonach die vorsitzende Kärntner Richterin, Marion Hohenecker, nicht nur befangen, sondern auch bestechlich sei. Wie sich jedoch herausstellte, handelt es sich beim vermeintlichen Informanten, dem das Team um Grasser für seine Beschaffung einiges an Geld gegeben haben soll, um einen Hochstapler und bei den Mails um Fälschungen. Gegen den Mann wird nun ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Haben Anwälte Grenze überschritten?
Die beiden Anwälte haben auf Basis seiner vermeintlichen Informationen eine Anzeige gegen Hohenecker eingebracht, der sie von Beginn des Prozesses an Befangenheit attestiert hatten. Im Anschluss an die jüngsten Enthüllungen teilen die Juristen in einem Presse-Statement mit, dass der Mann glaubhaft versichert habe, entsprechende Informationen zu besitzen. Zudem habe niemand auf ihn „eingewirkt“, Unwahrheiten zu behaupten, wie dieser nun angibt. Es sei zudem deutlich weniger Geld geflossen, als kolportiert, und man habe auch in der Anzeige eingeräumt, dass es möglicherweise Ungereimtheiten mit den Informationen geben könnte.
Haben die Anwälte hier dennoch eine Grenze überschritten? Ihre Berufsausübung ist in Österreich an bestimmte Auflagen geknüpft. Eine zentrale findet sich dabei im „Disziplinarstatut“, und zwar gleich im ersten Paragraphen. „Ein Rechtsanwalt, der schuldhaft die Pflichten seines Berufes verletzt oder inner- oder außerhalb seines Berufes durch sein Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt, begeht ein Disziplinarvergehen.“ Nach einer entsprechenden Anzeige gegen den oder die Betroffene wird der Disziplinarrat damit befasst. Und hier wird es spannend: Sogar wenn Wess und Ainedter in dieser Causa wegen Fehlverhaltens angezeigt werden würden, würde es die Öffentlichkeit nicht erfahren.
„Berufspflicht“ nachgekommen
Der Grund dafür liegt in Paragraph 79: Demnach sind „Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Verlauf und die Ergebnisse eines Disziplinarverfahrens (...) untersagt.“ In allerletzter Konsequenz würde ein Entzug der Lizenz drohen. Doch ein Kenner der Branche versichert: „Sowas passiert praktisch nie und wird auch in diesem Fall nicht passieren. Denn am Ende kann man solche Aktionen immer damit begründen, dass man als Anwalt sogar dazu verpflichtet ist, für seinen Mandanten alle möglichen Beweise zu beschaffen, die seiner Sache helfen könnten.“
Genau damit argumentieren nun auch Grassers Anwälte in der schriftlichen Stellungnahme. Man sei schlicht der eigenen Berufspflicht nachgekommen, mit den ihnen vorliegenden Informationen zu den Strafverfolgungsbehörden zu gehen. Dort wurde nach und nach offenbar tatsächlich ein möglicher Skandal aufgedeckt – jedoch um den Informanten selbst. Die Richtervereinigung sieht in der Causa jedenfalls „rote Linien mehr als überschritten“. „Was hier passiert ist, ist nicht nur ein Verbrechen gegenüber einer völlig untadeligen Richterin. Es ist ein unverhohlener Angriff auf die Justiz und die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats“, erklärte Friedrich Forsthuber, Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht. Justizministerin Sporrer betonte in einer Stellungnahme, man dürfe „derartige Angriffe auf das Fundament unserer Demokratie keinesfalls tolerieren“.