Süchtiger stahl, weil er Drogen und frische Wäsche brauchte
Sechs Strafanträge liegen gegen den Obdachlosen (32) vor. Er ist sogar froh, dass er verhaftet wurde, und sieht erstmals einen Hoffnungsschimmer.
„Der Schaden ist nicht exorbitant hoch“, sagt Richter Hanspeter Draxler am Straflandesgericht Graz, „das Einkommen allerdings auch nicht.“ Sprich: Die Opfer werden vom Beschuldigten wohl kaum je ein Geld sehen. Sechs Strafanträge liegen gegen den 32-Jährigen vor, der von der Justizwache aus der U-Haft vorgeführt wird. Er ist eine verlorene Seele: obdachlos, beschäftigungslos, keine Ausbildung, seit vielen Jahren Alkoholiker, von Kokain und Benzodiazepinen abhängig.
Er stahl in Geschäften, er brach in eine Trafik ein, er entwendete einem Sehbehinderten dessen Rucksack mit Bargeld, Kindle, Brille usw. Und er stahl ein Handy. Als er festgenommen wurde, leugnete er alles und beschimpfte beim Pflichtverhör die Richterin offenbar wüst und ausführlich. „Ich war mitten im Entzug“, sagt er entschuldigend, „ich würde sonst so etwas nie sagen.“ Auch sein Verteidiger Martin Robier dachte beim Nachlesen des Protokolls: „Um Gottes willen...“
Im Zweifel doch geständig
Sein Mandant ist eine Wundertüte. Auf nochmaliges gutes Zureden des Anwalts vor dem Gerichtssaal war er bereit zu gestehen, bestritt aber plötzlich entschieden den Diebstahl einer Hose. Dem Richter gegenüber ist er sehr höflich und einsichtig, auch wenn er durch die Drogenersatzstoffe etwas verlangsamt wirkt. Es sei ja nicht so, dass er dort nichts gestohlen habe. „So is‘ es net“, aber: „Das mit der Hose, was soll ich sagen?“ Bei seinen vielen Vorstrafen und der Menge an Delikten kann andererseits ein vollinhaltliches, reumütiges Geständnis etliche Monate Haft weniger bringen. „Ja, schon schuldig, auch wenn ich mich nicht an die Hose erinnere“, sagt er also.
Seine Diebstähle waren reine Beschaffungskriminalität. „Und ich brauchte frische Sachen“, räumt er ein. Durch das anfängliche, vehemente Leugnen habe er sich nur herausreden wollen. „Ich bin froh, dass ich verhaftet wurde“, legt er sogar nach. „Sonst wäre ich jetzt schon tot, oder halt im Laufe des Jahres.“ Im Gefängnis ist er jetzt drogenfrei und sieht trotz wiederholter, gescheiterter Therapien ein Licht am Ende des Tunnels. Er würde gerne endlich eine Lehre absolvieren und nach der Haftentlassung bei seiner Mutter unterkommen, in einem Dorf, „einem Kaff, wo ich an keine Substanzen herankomme“.
Ich bin froh, dass ich verhaftet wurde, sonst wäre ich jetzt schon tot, oder halt im Laufe des Jahres.
— Beschuldigter
Den Geschädigten werden ihre Privatbeteiligtenansprüche zuerkannt. Der Beschuldigte bittet auch noch formvollendet um Entschuldigung und verspricht, den Schaden gutzumachen, sollte er je wieder Geld verdienen. Zwölf Monate Haft verhängt der Richter, sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt erklären Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist rechtskräftig.