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Opfer häuslicher Gewalt verweigert die Aussage: Freispruch

Der Lebensgefährte soll die Frau misshandelt, bedroht und gestalkt haben. Jetzt scheint alles wieder vergeben und vergessen, und dem Gericht bleibt keine Wahl.

Die Justiz gerät in diesem Fall an ihre Grenzen
© APA / Hans Klaus Techt
Die Justiz gerät in diesem Fall an ihre Grenzen
Alfred Lobnik
Redakteur Bundesland Steiermark

Vor dem Gerichtssaal am Straflandesgericht Graz warten Täter und Opfer an diesem Montagvormittag eng umschlungen. Man bekommt eine Ahnung, in welche Richtung das gehen wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Kfz-Mechaniker (43) vor, im Dezember seine damalige Lebensgefährtin im Streit aus dem Auto gezerrt und sie dann doch wieder zum Einsteigen genötigt zu haben. Ende Jänner dann soll er – offenbar naturverbunden – gedroht haben: „Ich stricke dich durch so einen Baum!“ Oder dann noch direkter: „Ich knüpfe dich auf meinem Balkon auf!“ Das interpretiert die Anklage gar nicht als Todesdrohung, sondern als das, was er wahrscheinlich gemeint hat: „Ich schlage dich.“

Da war es offenbar zu Ende mit der Beziehung, denn bis Anfang Februar soll er sie dann gestalkt haben. Konkret, er hat sie „über eine längere Zeit hindurch beharrlich verfolgt“. Er hat sie immer wieder telefonisch oder per Kurznachrichten kontaktiert und auch über Dritte versucht, an sie heranzukommen. Im Falle eines Schuldspruchs droht bis zu einem Jahr Haft. Was genau wie war, bleibt aber im Dunkel.

Sein Anwalt deutet nur etwas von einer „Racheaktion aus dem Familienkreis“ an, sein unbescholtener Mandant verweise auf seine Beschuldigteneinvernahme, wo er nichts gestanden, aber „Verantwortung übernommen“ hat, und werde sonst nichts mehr sagen. Nur zwei Worte hat der Beschuldigte noch für Richter Raimund Frei: „Nicht schuldig.“

Gewalt gegen Frauen

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Die Frau macht von ihrem Recht als (jetzt wieder) Lebensgefährtin Gebrauch, die Aussage zu verweigern. „Er wohnt bei mir.“ – „Sie wurden verletzt, haben aber keinen Arzt aufgesucht“, erinnert sie der Richter. Kein Kommentar. Die Staatsanwältin hat wegen Sinnlosigkeit auch keine Fragen mehr und schüttelt hilflos den Kopf.

„Ich gebe Ihnen nur mit auf den Weg“, sagt der Richter, „wenn es so war, und die Vorwürfe hat es ja gegeben: Schauen Sie, dass Sie sich schützen!“ Und beiden rät er, eine Mediation, Beratung, Therapie oder ähnliches zu besuchen. Mehr geht nicht, denn unbeteiligte Zeugen gibt es nicht: „Im Namen der Republik: Freispruch.“

Besinnen Sie sich auf Ihre Menschlichkeit. Wenn es eine Auseinandersetzung gibt, atmen Sie durch und machen Sie einen Schritt zurück.

— Richter Raimund Frei, zum Beschuldigten

Noch im Gerichtssaal küssen sich Opfer und Täter glücklich. Es ist ihnen zu wünschen, dass ihr Glück anhält: In Österreich haben laut Statistik Austria 16,4 Prozent der Frauen im Alter von 18 bis 74 Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen aktuellen oder einen früheren Partner erfahren. Der gefährlichste Ort für Frauen ist das nahe soziale Umfeld und die eigene Wohnung.

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