Plötzlich Pflegefall: Kärntner zahlt 3900 Euro für Spitalsaufenthalt
Krankenhaus wollte Patienten entlassen, zu Hause hat er aber keine Pflegemöglichkeit. Daher sah er sich gezwungen, den Spitalsaufenthalt kostenpflichtig zu verlängern.

Wenn Patienten keine medizinische Betreuung mehr in einem Krankenhaus benötigen, andererseits aber pflegebedürftig sind und zu Hause keine Pflege bekommen, klafft eine Lücke, die unser Gesundheitssystem oft nicht schließen kann. Der Kleinen Zeitung ist nun ein Fall bekannt geworden, wonach ein Patient für einen „verlängerten“ Krankenhausaufenthalt 3900 Euro bezahlen muss.
Der Kärntner stand bis vor sechs Wochen trotz seiner 87 Jahre mitten im Leben. „Ich bin alleinstehend und vor sechs Wochen bin ich noch Auto gefahren, einkaufen gegangen und habe selbst gekocht. Plötzlich ist es ganz schnell bergab gegangen“, erzählt der Mann. Neben chronischen Rückenschmerzen hat sich sein Allgemeinzustand so verschlechtert, dass er plötzlich auf einen Rollator angewiesen ist. Er wollte es mit einer 24-Stunden-Pflegerin versuchen und kontaktierte eine Agentur.
Pflegerin abbestellt
Diese vermittelte eine Pflegerin, die von 31. Juli bis 5. August bei ihm zu Hause Dienst versah, dann sollte bis 19. August eine neue Kraft kommen. „Am 5. August war ich so schlecht beinander, dass mich mein Arzt ins Elisabethinenspital einweisen musste. Ich bin davon ausgegangen, dass der Aufenthalt mindestens zwei Wochen dauert und habe die Agentur verständigt, dass die neue Pflegerin erst am 19. August kommen soll.“
Der Mann wurde im Elisabethinenkrankenhaus Klagenfurt umfangreich untersucht, am 12. August erfuhr er schließlich, dass er entlassen werden sollte. „Ich wurde für gesund erklärt, obwohl ich krank bin. Natürlich habe ich versucht, die Pflegerin früher zu holen, aber das war nicht möglich. Dann hat mir das Spital angeboten, dass ich bleiben könnte, wenn ich den Aufenthalt selbst bezahle. 3900 Euro! Ich bin vogelfrei, habe unter Protest das entsprechende Formular unterschrieben. Ich verstehe nicht, warum ich den Betrag selbst leisten soll, weil ich ja weiterbehandelt werde wie zuvor. Ich bekomme Medikamente, die Visite, Therapien. Ich bin ja nicht gesund.“
„Anstaltsbedürftig“ versus „pflegebedürftig“
Die Kleine Zeitung hat das Elisabethinenspital um Erklärungen gebeten, warum der Gesundheitszustand des Patienten eine Entlassung rechtfertigt und wie sich die 3900 Euro zusammensetzen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne man auf den konkreten Fall nicht eingehen, sagt Direktor Michael Steiner, Geschäftsführer der Barmherzigen Brüder. Allgemein verweist er auf die gesetzliche Regelung laut Kärntner Krankenanstalten-Ordnung. „Die Aufnahme von Patienten ist auf anstaltsbedürftige Personen und auf Personen, die sich einem operativen Eingriff unterziehen, beschränkt“, heißt es dort.
Die Regelung, wonach eine Anstaltsbedürftigkeit im Unterschied zu einer Pflegebedürftigkeit gegeben sein muss, wird in zunehmendem Maße von den Krankenversicherungsträgern angewendet – und die Kostenübernahme verweigert.
— Michael Steiner,, Geschäftsführer Barmherzige Brüder
Die Regelung, wonach eine „Anstaltsbedürftigkeit“ im Unterschied zu einer „Pflegebedürftigkeit“ gegeben sein muss, werde in zunehmenden Maße von den Krankenversicherungsträgern angewendet. Und die Kostenübernahme verweigert. Steiner: „Und bei fehlender Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger wird man dann zum Selbstzahler.“ Von der Österreichischen Gesundheitskasse heißt es, dass „die Entscheidung über eine allfällige weitere Unterbringung im Krankenhaus bzw. die damit verbundenen Kosten nicht im Zuständigkeitsbereich der ÖGK liegt.“ Eine Pattstellung, die immer wieder Patientinnen und Patienten trifft. Die Problematik, wonach Patienten pflegebedürftig, aber nicht anstaltsbedürftig sind, sei „tägliches Brot“, so Steiner.
Vom Land Kärnten gibt es zwar noch die Möglichkeit der Übergangspflege. Sie stellt eine Überbrückungshilfe nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus dar. In den Häusern der Barmherzigen Brüder in Klagenfurt und St. Veit gebe es allerdings keine solchen Übergangs-Pflegebetten, so Steiner.