Verkauf auf Online-Plattform hatte Nachspiel am Bezirksgericht Feldbach
Besondere Babywiege kam nicht rechtzeitig bei Käuferin an, die schon bezahlt hatte. Die Verkäuferin kann vor Gericht glaubhaft machen, dass sie keine Betrugsabsicht hatte.
Wegen einer Federwiege – einer speziellen Babywiege, die an einer Stahlfeder hängt und so im Gegensatz zu klassischen Modellen nicht vor und zurück, sondern vor allem sanft auf und ab wippt – steht eine junge Frau vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz. Betrug wird ihr vorgeworfen. Sie soll auf einer Internet-Plattform besagte Wiege zum Verkauf angeboten, den Kaufpreis erhalten, aber das Produkt nicht geliefert haben.
Teilschuldig fühlt sich die junge Frau: „Ich hätte handeln und schnell Kontakt aufnehmen müssen.“ Sie ist wegen Betruges vorbestraft. Sie hatte viele Bestellungen aufgrund ihrer Kaufsucht gemacht, konnte dann aber nicht bezahlen. Aber das liege einige Zeit zurück und inzwischen habe sie das Problem im Griff, wie sie betont.
Kurios, aber nicht ohne Folgen
Po-Grapscher, Langfinger und Raufereien – was einen so alles vor das Bezirksgericht bringen kann. Lesen Sie über die Fälle, die bei Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz in Feldbach landen.
Sie sei nicht mehr auf das Plattform-Konto gekommen und konnte daher die Adresse der Käuferin nicht mehr ausfindig machen. Auch über Facebook habe sie es versucht, schildert die Angeklagte. Sie habe auch die bereits erhaltene Kaufsumme rücküberwiesen. Sie wurde dann aber schon von der Polizei einvernommen, weil die potenzielle Käuferin Anzeige erstattet hatte. „Ich hatte ja vor, die Federwiege zu schicken“, bekräftigt die Frau. Was inzwischen auch erfolgt ist. Die junge Frau war weiter in Kontakt mit der Käuferin, hat ihr angeboten, die Federwiege erst einmal auszuprobieren und erst dann zu zahlen. All das ist inzwischen passiert.
Ich habe so Angst gehabt, dass da wieder ein Blödsinn entsteht.
— Angeklagte junge Frau
Freispruch, junge Frau ist erleichtert
Für Bezirksrichterin Schwarz ist der Fall klar – Freispruch: „Ich sehe den Betrugsvorsatz nicht.“ Die Angeklagte habe sich ja sehr bemüht, um die Federwiege doch noch an die Abnehmerin zu bringen. „Ich habe so Angst gehabt, dass da wieder ein Blödsinn entsteht“, schildert die nun sehr erleichterte junge Frau mit Blick auf ihre Vorgeschichte. Da sie erfahren hat, dass die Käuferin einen schwerkranken Hund hat, hat sie für den auch noch eine Spende überwiesen.