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Kritik an Parkgebühr im Strandbad Ferndorf

Eine Besucherin vom Strandbad Ferndorf kritisiert die „unzureichende Kennzeichnung“ der Gebührenpflicht. Bürgermeister weist den Vorwurf zurück.

Drohnenaufnahme eines Parkplatzes der gut besucht ist, im Hintergrund sieht man Berge und einen See
© Helmuth Weichselbraun
Seit April 2025 gilt eine Gebührenpflicht, die mittels Automaten und per Handy-App bezahlt werden kann. Für eine Besucherin war die Ausweisung der Gebührenpflicht nicht ausreichend
Klaus Steiner
Regionalbüro Villach