Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Wirtschaft & Geld Gericht stuft Humushandel von Murecker Landwirt als gewerblich einDas Landesverwaltungsgericht hat entschieden: Der von Landwirt Hannes Leicht betriebene Humushandel gilt als Gewerbe. Leicht stellte erneut einen Feststellungsantrag bei der BH. © Fotomontage/Hannes LeichtLaut Landesverwaltungsgericht ist der Humus- und Erdhandel von Hannes Leicht als gewerbliche Tätigkeit einzustufenRamona LenzRedakteurin Regionalredaktion Feldbachvor 2 Monaten12. August 2026 um 17:00MureckBH SüdoststeiermarkLandwirtschaft +1