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Gericht stuft Humushandel von Murecker Landwirt als gewerblich ein

Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden: Der von Landwirt Hannes Leicht betriebene Humushandel gilt als Gewerbe. Leicht stellte erneut einen Feststellungsantrag bei der BH.

© Fotomontage/Hannes Leicht
Laut Landesverwaltungsgericht ist der Humus- und Erdhandel von Hannes Leicht als gewerbliche Tätigkeit einzustufen
Ramona Lenz
Redakteurin Regionalredaktion Feldbach