Hilfstätigkeiten für Asylwerber in der Steiermark sind rar
Die Steiermark verschärfte die Regeln für Asylwerber: Wer nicht mitanpackt, der riskiert Sanktionen. Aber die Aussicht auf solche Hilfstätigkeiten ist begrenzt.

Die steirische FPÖ spricht von „hoher Reformgeschwindigkeit“, insbesondere bei ihrem Soziallandesrat Hannes Amesbauer. Tatsächlich ist im Juni ein strengeres Grundversorgungsgesetz in Kraft getreten. Es folgte eine neue Hausordnung für Asylwerber in Landesquartieren. Ende Juli waren die neuen Verhaltensregeln fertig. Leise wurde es hingegen um die „Verpflichtung zu (gemeinnützigen) Tätigkeiten“, wie sie noch zu Jahresbeginn angekündigt worden ist. „Dürfen die Asylwerber denn nicht arbeiten?“, wurde zuletzt auch Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) in Graz gefragt. Im Juni befanden sich rund 6330 Personen in der Steiermark in der Grundversorgung, davon 5456 Vertriebene aus der Ukraine.
Fest steht: Per Landesgesetz drohen Sanktionen, wenn man sich nicht „um entsprechende Erwerbsmöglichkeiten oder gemeinnützige Hilfstätigkeiten“ bemüht. Zu solchen Tätigkeiten zählen abseits der Unterkunft etwa Landschaftspflege, Hilfe bei der Verwaltung ... für das Land oder eine Gemeinde. Dafür ist eine „angemessene Entschädigung“ zu zahlen.
„Derzeit keine derartigen Tätigkeiten“
Eine frische Übersicht über Angebot, Nachfrage und Entschädigungshöhe lässt sich jedoch schwer bekommen. Im Land erinnert man daran, dass die Gesetzesnovelle noch recht neu ist. „Unser Ressort bietet derzeit keine derartigen Tätigkeiten an“, erfährt man im Büro Amesbauer. Ob andere Stellen bzw. Ressorts des Landes oder Gemeinden derartiges anbieten, ist nicht abrufbar.
Auch dem Städtebund liegt keine Übersicht vor. An sich seien Hilfstätigkeiten von Asylwerbern nicht neu, betont Michael Leitgeb. Neu sei, dass Asylwerber eine Bestätigung über ihre Tätigkeit erhalten sollen. „Jedoch weiß niemand so genau, wie diese Bestätigung aussehen soll.“
Maximal 110 Euro im Monat
Per Gesetz müssen „Personen, Einrichtungen und Rechtsträger von Einrichtungen, bei denen gemeinnützige Hilfstätigkeiten erbracht werden“, dem Land Daten dazu übermitteln.
Die Novelle würde keine Bestimmungen über Form oder Inhalt einer Bestätigung über die verrichtete gemeinnützige Tätigkeit enthalten, sagt Martin Ozimic vom Gemeindebund. Ein (älterer) Leitfaden aus dem Sozialressort besagt, dass die Person maximal 110 Euro im Monat verdienen darf. Darauf angesprochen, teilte man bei Landesrat Amesbauer mit, das „veraltete Dokument offline“ zu nehmen.
36 Personen leisteten 2600 Arbeitsstunden
Allein in Graz, wo seit Jahren ein Beschäftigungsprojekt für Asylwerber läuft, sind Angebot und Nachfrage bekannt. Im Vorjahr haben 36 Personen, 29 Männer und sieben Frauen, 2600 Arbeitsstunden geleistet, teilt man bei KPÖ-Stadtrat Robert Krotzer mit. Abgewickelt wird das Projekt von Jugend am Werk und der Holding Graz. Der monatliche Verdienst ist auf 110 Euro begrenzt. Wegen der zuletzt sinkenden Anzahl an Asylwerbern machen weniger Personen mit.
Jedenfalls leisten sie „einen wichtigen Beitrag, der mithilft die Grazer Parks und Straßen sauber zu halten. Die Arbeit ermöglicht eine Tagesstruktur und führt zu einer rascheren Einbindung in unsere Gesellschaft“, sagt Integrationsstadtrat Krotzer.

