Große Anerkennung für weststeirische Rechtsanwältin
Die Eibiswalder Rechtsanwältin Ulrike Veronik-Pongratz wurde eingeladen, Anmerkungen zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu verfassen.

In juristischen Kreisen ist diese Anerkennung mit einem Ritterschlag gleichzusetzen. Dementsprechend groß ist die Freude bei Ulrike Veronik-Pongratz, die in Eibiswald eine Rechtsanwaltskanzlei führt. Die weststeirische Juristin wurde eingeladen, Anmerkungen zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes betreffend Missbrauchskontrolle bei gewählter Erwachsenenvertretung zu verfassen.
Es ist eine große Ehre, zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung Stellung nehmen zu dürfen.
— Ulrike Veronik-Pongratz, Rechtsanwältin
„Es ist eine große Ehre, zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung Stellung nehmen zu dürfen“, freut sich Veronik-Pongratz. Besonders wichtig ist ihr dabei, komplexe oberstgerichtliche Rechtsprechung transparent, verständlich und vor allem praxistauglich aufzubereiten. Ziel sei es, Juristinnen und Juristen sowie Betroffenen eine Orientierung zu bieten und die Umsetzung neuer Entscheidungen im Alltag zu erleichtern.
Mit der Chefin freut sich auch das Team der Kanzlei, bei dem sich Veronik-Pongratz ausdrücklich bedankt: „Hinter mir stehen Mitarbeiterinnen, die mir gerade in stressigen und arbeitsintensiven Zeiten den Rücken freihalten.“


