Familie war in Gefahr: Streit um Wanderwegsperre am Spitzeck
Eine Wanderung auf das Spitzeck führte eine Familie in ein forstliches Sperrgebiet. Darüber ob das Sperrgebiet ausreichend beschildert war, herrscht Uneinigkeit.

„Meine Familie und ich waren in Lebensgefahr“, so drastisch schildert ein Villacher eine Erfahrung bei einer kürzlichen Wanderung. Was war passiert? Gemeinsam mit seiner schwangeren Lebensgefährtin, ihrem zweijährigen Sohn und den pensionierten Schwiegereltern wollte er von Hüttendorf bei Bad Bleiberg auf das Spitzeck wandern. Dabei gerät die Familie in ein forstliches Sperrgebiet. Nach Ansicht des Wanderers aufgrund unzureichender Markierungen – ein Vorwurf, den die zuständige Bezirksforstinspektion jedoch zurückweist.
„Wir standen plötzlich vor einem gefällten Baum, den wir noch umgehen konnten. Dahinter stellte sich jedoch heraus, dass der Weg durch Forst- und Sprengarbeiten nicht nur vollständig zerstört wurde, sondern dass wir plötzlich vor einem felsigen Abgrund standen. Vor dem Eintritt zu diesem schmalen Weg war nur ein Schild aufgehängt, das das Betreten für das Jahr 2025 verbietet. Wir befanden uns wahrlich in Lebensgefahr. Auch eine Umkehr wäre gefährlich gewesen“, schildert der Leser. Den Wanderweg kenne und schätze er nach eigenen Angaben bereits seit vielen Jahren.

Tatsächlich wird in diesem Bereich seit 2025 eine neue Forststraße mit einer Fahrbahnbreite von vier Metern errichtet. Sie soll die Sanierung des dort befindlichen Schutzwaldes ermöglichen, der die darunterliegenden Siedlungen vor Naturgefahren schützt. Der Bau solcher Anlagen ist im Forstgesetz streng geregelt und muss möglichst schonend sowie nach dem Stand der Technik erfolgen.
Schutzwald
Ein Schutzwald ist ein Wald, der Menschen, Siedlungen, Verkehrswege und Infrastruktur vor Naturgefahren wie Steinschlag, Lawinen, Muren, Erosion oder Hochwasser schützt. Seine Schutzfunktion steht im Vordergrund und er wird entsprechend bewirtschaftet.
Ursprünglich hätten die Arbeiten Ende 2025 abgeschlossen sein sollen, sie wurden jedoch verlängert, wie auch eine Warnung auf der Gemeindewebseite von Bad Bleiberg zeigt. Ein Schild entlang des Wanderweges weist bis zuletzt allerdings nach wie vor darauf hin, dass die Sperre mit Ende 2025 endet. Das sorgt bei Wanderinnen und Wanderern für Verwirrung, die – wie im Fall des Lesers – den Weg weitergehen und schließlich in unwegsames Gelände gelangen. Der Redaktion ist ein ähnlicher Fall vom Jahresbeginn bekannt.

Nach der Beschwerde des Lesers bei der Bezirksforstinspektion führte diese eine Begehung durch. Dabei seien keine Mängel bei der Beschilderung festgestellt worden, erklärt die Behörde. Sie appelliert eindringlich, die „großräumig aufgestellten“ Warnschilder zu beachten, denn das Betreten des gesperrten Bereichs könne gefährlich und zudem geahndet werden. Der Wanderer hält dennoch an seiner Darstellung fest. Bei seiner Wanderung sei kein Schild mit dem Hinweis auf eine aktuelle Sperre vorhanden gewesen.
Die Bauarbeiten befinden sich derzeit in der Endphase. Nach deren Abschluss wird der Wanderweg wieder in das Wegnetz eingebunden – eine übliche Auflage bei derartigen Forststraßenprojekten.