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Haus vor Abriss: KPÖ fordert mehr Schutz für historische Grazer Bauten

Den geplanten Abriss eines Hauses nimmt die KPÖ zum Anlass, vom Land erneut eine Änderung des Baugesetzes zu fordern.

Objekt am Johann-Michael-Steffn-Weg wird abgerissen, eine Wohnanlage ist bereits geplant
© Stefan Pajman
Objekt am Johann-Michael-Steffn-Weg wird abgerissen, eine Wohnanlage ist bereits geplant
Andrea Rieger
Redakteurin Ressort Steiermark | Graz

Eine Villa oder ein Einfamilienhaus, das von einem großen Garten umgeben ist, wird abgerissen. Ein Mehrparteienhaus wird anschließend auf dem Grundstück errichtet. Je begehrter eine Wohngegend, desto häufiger ist dieses Prozedere von Andritz bis Puntigam in den Grazer Bezirken zu beobachten. In Geidorf ist es demnächst am Johann-Michael-Steffn-Weg wieder so weit. In der Nebenstraße der Heinrichstraße, die durch unvermutet viel Grün besticht, werden zwei durch eine Terrasse verbundene Gebäude abgerissen. Immoentwickler Wegraz plant in dem Straßenzug, in dem vor allem Einfamilienhäuser stehen, eine Wohnanlage mit zwölf bis 14 Wohnungen, wie Geschäftsführer Dieter Johs bestätigt.

Rechtlich ist an dem Szenario derzeit nicht zu rütteln, wie Geidorfs Bezirksvorsteher Hanno Wisiak (KPÖ) bedauert. Er nimmt den aktuellen Fall zum Anlass, erneut einen besseren gesetzlichen Schutz für alte Bausubstanz zu fordern. „Es sind gerade historische Villen, die diesen Teil von Geidorf so charakteristisch machen. Es wäre dringend nötig, sie endlich ausreichend unter Schutz zu stellen. Wenn das Land Steiermark jetzt dabei ist, das Baugesetz zu novellieren, wäre es höchste Zeit, auch das bauhistorische Erbe von Graz besser zu schützen“, so Wisiak.

Zusätzliche Hürde in Wien

Schon im Februar 2023 hat der Grazer Gemeinderat mit einer breiten Mehrheit eine entsprechende Petition an das Land geschickt. Gegenstimmen gab es dabei nur aus den Reihen der FPÖ. Bislang blieb der Vorstoß allerdings ohne Folgen. Gefordert wurde, dass sich das Steiermärkische Baugesetz Bestimmungen des Wiener Baugesetzes zum Vorbild nehmen möge, wenn es um den Abbruch von Gebäuden geht. Zum Vergleich: In Graz ist der Weg für die Abrissbirne de facto frei, wenn ein Objekt nicht denkmalgeschützt ist und nicht in einer Altstadtschutzzone steht. In Wien gibt es seit 2018 eine zusätzliche Hürde, wenn es um Gebäude geht, die vor 1945 errichtet wurden. Sie dürfen nur abgerissen werden, wenn sie für das Stadtbild nicht von öffentlichem Interesse sind oder ihre Sanierung „wirtschaftlich unzumutbar“ wäre.

Für strengere Regeln, wenn es um den Abbruch historischer Bausubstanz außerhalb der Altstadtschutzzonen geht, machen sich unabhängig davon auch Anrainer der ehemaligen „Hebammenvilla“ in Graz-Eggenberg stark. Das Haus wurde im März dem Erdboden gleichgemacht. Anrainerproteste konnten nichts ausrichten. Einen Katalog an Anliegen hat die Initiative in der Folge an die Verantwortlichen in der Stadt Graz übergeben.

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