Richterin fassungslos: „Sie wissen gar nicht, was Sie Ihren Kindern angetan haben“
Eine 51-Jährige verübte mit ihren minderjährigen Kindern Einbrüche im Bezirk Liezen. Vor Gericht fehlte es ihr an Einsicht, sie sei das Opfer.
Es sei ein Fall, wie sie ihn in 35 Berufsjahren noch nie erlebt habe, sagte Richterin Sabine Anzenberger am Mittwoch am Landesgericht Leoben. Auf der Anklagebank saß eine 51-Jährige aus dem Bezirk Liezen. Ihr wurde vorgeworfen, seit Jahren in mehrere Häuser zwischen den Gemeinden Stainach-Pürgg und St. Gallen eingebrochen zu haben. Beim mutmaßlich letzten Einbruch vergangenes Jahr in Wörschach wurde die Gruppe von einem Nachbarn beobachtet und daraufhin ausgeforscht (wir berichteten).
Das laut Richterin Einzigartige daran: Die Diebestouren in teilweise unbewohnten Häusern verübte die Nothilfebezieherin gemeinsam mit ihren vier minderjährigen Kindern, die Schmiere standen, Fenster einschlugen oder Gegenstände mitnahmen. Vor Gericht wollte die bereits vierfach Vorbestrafte – wegen Diebstahls und Vergehen nach dem Waffengesetz – aber keine Verantwortung übernehmen: „Die Idee war nicht von mir. Es war ein Zufall. Wir sind nur auf der Suche nach Lost Places herumgefahren, aber nicht mit dem Gedanken einzubrechen. Es gibt 100.000 YouTuber, die solche Videos machen. Das ist leider Gottes ein Trend.“
Mutter bezichtigte Sohn der Lüge
Ganz anders sehen das ihre vier Kinder, die vor der Polizei umfassend aussagten und die Mutter schwer belasteten. Die Österreicherin soll das Diebesgut auf dem Flohmarkt verkauft und sich von dem Geld Drogen besorgt haben. Ihr mittlerweile 19-jähriger Sohn saß als Zweitangeklagter ebenfalls auf der Anklagebank, wobei die Richterin die beiden gleich zu Verhandlungsbeginn auseinandersetzte. Hörte doch die 51-Jährige nicht auf, seine Aussagen laut anzuzweifeln und ihn der Lüge zu bezichtigen. Die Richterin wütend: „Ich werde es nicht zulassen, dass Sie Ihre Kinder in irgendeiner Art und Weise beschuldigen.“
Die Verzweiflung über seine Mutter stand dem jungen Mann ins Gesicht geschrieben. Wie sei so eine Diebestour abgelaufen?, fragte die Richterin. „Ich weiß nicht mehr viel, sie hat Geld gebraucht und dann sind wir mit dem Auto gefahren und haben ein Haus gesucht, wo es keine Zeugen gibt.“ Wer habe die Türen oder Fenster dann aufgebrochen? „Meistens eh die Mama. Manchmal auch ich. Meine Geschwister nicht, weil sie noch so klein waren.“
Kinder wollen keinen Kontakt mit Mutter
Alle vier Kinder haben seit einem Jahr keinen Kontakt mehr mit der Mutter. Sowohl der 19-Jährige als auch zwei als Zeugen geladene Kinder baten darum, ihr nicht gegenübertreten zu müssen. Wie der 15-Jährige, der schwer nach vorne gebeugt und sehr zögerlich auf die Fragen der Richterin antwortete. Nur einmal, da ging es ganz schnell: Und zwar bei der Frage, ob seine Schwester die Drahtzieherin sei, so eine Anschuldigung der Mutter: „Nein, das hat immer alles sie vorgehabt.“
Seit sie neun Jahre alt war, habe sie die Mutter auf Diebestour mitgenommen, sagte seine Schwester danach aus. Auf den Vorwurf angesprochen, sie sei die Drahtzieherin, schüttelte sie fassungslos den Kopf und begann zu weinen. Am Ende ihrer Zeugenaussage bat sie darum, noch sagen zu dürfen: „Die Mama hat ganz viele Tiere, denen geht es nicht gut. Und sie hat Drogen daheim, die sie auch an Jugendliche verkauft.“
Schuldig gesprochen
Bis zum Ende des Prozesses verstrickte sich die 51-Jährige in widersprüchlichen Aussagen und betonte ihre Opferrolle: „Meine Kinder schieben immer alles auf mich.“ Richterin Anzenberger zeigte sich fassungslos: „Mit den Einbrüchen habe ich nicht so ein Problem, sondern damit, dass sie ihre Kinder mithineingezogen haben. Ich glaube, Sie wissen gar nicht, was Sie ihnen angetan haben. Lassen Sie ihre Kinder in Ruhe.“ Sie verurteilte die Frau zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt und 2000 Euro Geldstrafe.
Das Verfahren gegen den Sohn wurde eingestellt, er muss 120 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen und 200 Euro Gerichtskosten zahlen. „Nutzen Sie die Chance, und schauen Sie, dass Sie ein ordentliches Leben führen“, gab die Richterin ihm mit. Sowohl die 51-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft baten um Bedenkzeit, das Urteil war daher noch nicht rechtskräftig.