Ein Parfum um 60 Euro wollte die Angeklagte aus einer Drogerie mitgehen lassen, die Sache flog auf. Die Konsequenzen trägt sie nun am Bezirksgericht Judenburg.
Die Angeklagte ließ ein Parfum in ihrer Tasche verschwinden. Die elektronische Diebstahlsicherung ging an, daher blieb es „nur“ beim Versuch eines Diebstahls