Am Straflandesgericht Graz ist der Pensionist kein Angeklagter, sondern nur Betroffener. Er war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
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Ein schwerer Alkoholiker drohte, Häuser anzuzünden, und wurde deshalb vor das Straflandesgericht Graz gebracht.
Der Mann ist nicht angeklagt, sondern als "Betroffener" vor Gericht, da er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war.
Er äußerte Drohungen gegenüber seiner Sozialarbeiterin und Nachbarskindern und legte ein Feuerzeug auf den Tisch, um seine Absichten zu bekräftigen.
Der Gerichtsgutachter diagnostizierte eine bipolare Störung, Alkoholabhängigkeit und eine alkoholbedingte Demenz.
Das Gericht entschied, dass er unter bestimmten Bedingungen im Pflegeheim bleiben kann, anstatt in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen zu werden.
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