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© APA/THEMENBILDDer Tatverdächtige kam nach einer Brandstiftung selbst zur Polizei|Die Sozialarbeiterin verständigte die Polizei 
Schwerer Alkoholiker drohte damit, Häuser anzuzünden
Am Straflandesgericht Graz ist der Pensionist kein Angeklagter, sondern nur Betroffener. Er war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
Alfred Lobnik
Redakteur Bundesland Steiermark