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Gesetzesentwurf

Bundesstaatsanwälte brauchen zehn Jahre Berufserfahrung

Die Bundesregierung hat sich auf die Reform der Weisungsspitze in der Justiz geeinigt. Von dem Vorhaben muss sie allerdings auch die Opposition überzeugen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Weisungsspitze in der Justiz geeinigt.
  • Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft als eigenes Kollegialorgan mit Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften geplant.
  • Voraussetzung für zukünftige Bundesstaatsanwälte ist eine zehnjährige Berufserfahrung als Staatsanwalt oder Strafrichter.
  • Eine Kommission soll Personen vorschlagen, die das Parlament bestätigen oder ablehnen kann.
  • Die Reform benötigt eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Justitia im Wiener Justizpalast: Die Reform soll für mehr Vertrauen in den Rechtsstaat sorgen
© APA / Harald Schneider
Justitia im Wiener Justizpalast: Die Reform soll für mehr Vertrauen in den Rechtsstaat sorgen
© APA / Harald Schneider
Author Vilja Schiretz
Vilja Schiretz Innenpolitik
Innenpolitik
29. Juni 2026,
15:13 Uhr

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