Das Verkehrsministerium hat am 15. Juni eine Gesetzesnovelle für das Luftfahrtsgesetz (LFG) präsentiert. Die Begutachtungsfrist endete schon am Sonntag, dem 21. Juni. Begründet wurde das unübliche Schnellverfahren damit, dass man die Gesetzesänderungen noch vor der Sommerpause des Parlaments beschließen wolle.

Für große Aufregung sorgt die geplante Änderung für die Pflichtversicherung von Drohnen. Statt der gerätebezogenen Haftpflichtversicherung soll in Zukunft eine pauschale Betreiberversicherung ausreichen, auch für Drohnen über 25 Kilogramm.

Kritik an Gesetzesnovelle

Was nach einer Vereinfachung für die 87.000 Drohnen-Betreiber in Österreich aussieht, wird von Luftfahrtsexperten kritisiert. Sie sehen eine Gefahr für Geschädigte und Betreiber. Bei Unfällen könnten Versicherungen aussteigen, wenn die Drohne ihrem Betreiber nicht mehr zugeordnet werden kann. „Geschädigte (Luftfahrtunternehmen, Flughafen, Dritte) erhalten ihren Schaden möglicherweise nicht vollumfänglich ersetzt, was je nach Unternehmen den wirtschaftlichen Fortbestand und somit Arbeitsplätze gefährden kann“, schrieb etwa Sebastian Feiner, Security-Experte der Austrian Cockpit Association in seiner Stellungnahme.

Risiken einer Pauschalversicherung

Der Betreiber kann sich bei der Austrocontrol nur einmalig mit einer Drohne registreiren. Weitere Drohnen dürfen aber mit der gleichen Registrierungsnummer der Austrocontrol betrieben werden. Allerdings ist der Betreiber dafür verantwortlich, diese Geräte ebenfalls zu versichern. Bei der Versicherung wird die Seriennummer des Gerätes angegeben, damit kann jede Drohne dem Betreiber und dem Versicherer zugeordnet werden.

„Bei einer Pauschalversicherung ist das nicht mehr möglich. Seriennummern würden nirgends mehr aufscheinen. Im Schadensfall kann weder der Betreiber noch der Geschädigte eindeutig nachweisen, wem die Drohne gehört, wo und ob sie versichert ist“, sagt Drohnen-Experte Johannes Fischler. Aus seiner Sicht gefährde dies den strengen Geschädigtenschutz, das direkte Klagerecht gegen den Versicherer und die praktische Wirksamkeit der Drohnen-Pflichtversicherung.

Johannes Fischler, Experte für Drohnenversicherungen
Johannes Fischler, Experte für Drohnenversicherungen © KK/Privat

Der Vorstand des Institutes für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht, Rechtsanwalt Joachim Janezic, teilt diese Ansicht: „Hinzu kommt, dass eine Versicherung nicht mehr risikoadäquat versichern kann, wenn unbegrenzt viele Geräte über eine Pauschalversicherung laufen. Hier werden aufsichtsrechtliche Aspekte nicht mehr gewahrt.“

Joachim Janezic, Rechtsanwalt und Vorstand des Institutes für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht
Joachim Janezic, Rechtsanwalt und Vorstand des Institutes für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht © KK

Die R+V Versicherung führt in ihrer Stellungnahme an, dass die versicherten Risiken ab einem Drohnengewicht von 20 Kilogramm auch Terrorakte, Entführungen oder unrechtmäßige Inbesitznahme von Luftfahrzeugen einschließen müssen. Bei einer Pauschalversicherung sei dies nicht gewährleistet, weil der Betreiber in so einem Fall keine Verfügungsmacht mehr über die Drohne hat. Diesen Schutz könne nur eine gerätebezogene Haftpflicht gewährleisten: „Eine Novellierung der Bestimmung in der geplanten Art und Weise führt daher zu einem Verstoß gegen Europarecht.“

Kompetenzkonflikt mit Justizministerium

Rechtsanwalt Janezic sieht einen Kompetenzkonflikt der Ministerien: „Man hat sich in Haftungsaspekte eingemischt, das ist Sache des Justizministeriums, im Verkehrsministerium gibt es dafür nicht ausreichend Fachexpertise. Dieser Teil der Novelle ist schlichtweg rechtswidrig, es wird europäischem und nationalen Luftfahrtsrecht zuwidergehandelt“.

Interessen

Janezic ist der Meinung, dass Interessengruppierungen gedient werden soll, etwa dem „Österreichischen Aero-Club“: „Es ist der größte Sportfliegerverein Österreichs und bietet seinen Mitgliedern - Modellflug- und Drohnenpiloten - schon länger eine Pauschalversicherung für Drohnen an. Das verstößt derzeit gegen Vorschriften und soll damit gerade gebogen werden.“

Auch Versäumnisse der Luftfahrtbehörde sollen saniert werden, sagt der Luftfahrtsrechtsexperte: „Bei der Austrocontrol-Registrierung kann ich beim Versicherungsfeld reinschreiben was ich will. Es wird nicht geprüft und ich erhalte trotzdem meine Registrierungsnummer." Weil nur zwei Mitarbeiter für 87.000 Dronen-Betreiber zuständig seien, sei eien Prüfung administrative unmöglich und mit der gesetzlich verankerten Pauschalversicherung hätte man Haftungsfragen, die seit Jahren über der Behörde schweben, aus dem Weg geräumt. „Dafür scheint man ein Defizit bei der Geschädigtenseite in Kauf nehmen zu wollen“, glaubt Janezic.