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Drastische Strafen für Alkolenker in Slowenien

Strafen ab 300 Euro drohen und bei mehr als 1,1 Promille können Alkolenker zwölf Stunden lang festgehalten werden. Spezielle Regeln für Jugendliche beim Ausgehen.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ab 24 Uhr und bis 5 Uhr morgens nicht ohne Begleitung einer anderen verantwortlichen volljährigen Person in Lokalen oder auf Veranstaltungen sein
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Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ab 24 Uhr und bis 5 Uhr morgens nicht ohne Begleitung einer anderen verantwortlichen volljährigen Person in Lokalen oder auf Veranstaltungen sein
Manuela Kalser
Redakteurin, Bundesland Kärnten

 Was müssen Jugendliche beim Ausgehen oder bei einem Konzertbesuch in Slowenien beachten?

Was viele nicht wissen, ist: „Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ab 24 Uhr und bis 5 Uhr morgens nicht ohne Begleitung einer anderen verantwortlichen volljährigen Person in Lokalen oder auf Veranstaltungen sein, wenn dort Alkohol verkauft wird“, berichtet Rechtsanwältin Maja Ranc von der Kanzlei „Grilc Vouk Ranc“ in Klagenfurt. Laut dem slowenischen Gesetz dürfen unter 18-jährige Personen in Lokalen oder bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit, wie etwa auf Konzerten oder Festivals, keinen Alkohol trinken, erläutert Ranc. Alkoholische Getränke dürfen generell nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Auch ältere Begleiter sollten sich diese Bestimmungen gut merken, weil auch die Weitergabe von Alkohol an unter 18-Jährige verboten ist.

Rechtsanwältin Maja Ranc aus Klagenfurt
© Stefan Reichmann/honorarfrei
Rechtsanwältin Maja Ranc aus Klagenfurt

Wie sind die Regeln und Promillegrenzen im Straßenverkehr?

Grundsätzlich gilt in Slowenien für alle Autofahrer die 0,5 Promillegrenze. Für Personen unter 21 Jahren und für jene Lenker, die den Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzen, gelten – unabhängig vom Alter – immer 0,0 Promille. „Bei Verstößen drohen Geldstrafen und gegebenenfalls auch Strafpunkte. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der jeweiligen Alkoholisierung. Die Strafen beginnen bei 300 Euro“, erklärt Rechtsanwältin Ranc. Bei mehr als 1,1 Promille verschärfen sich die Sanktionen drastisch. „In diesem Fall können Personen sogar bis zu zwölf Stunden von den Behörden festgehalten werden und es kann ein langfristiges Fahrverbot für Slowenien ausgesprochen werden“, erklärt die Anwältin die Rechtslage. Auch für Radfahrer gilt übrigens die 0,5 Promille-Grenze mit denselben Strafdrohungen. „Der österreichische L17-Führerschein, also die sogenannte vorgezogene Lenkberechtigung, ist in Slowenien vor dem 18. Lebensjahr nicht gültig und Ausbildungsfahrten dürfen generell nur innerhalb Österreichs absolviert werden.“

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