Nach OGH-Urteil steht fest: Bürgermeister hat Amtsmissbrauch begangen
Der Scheiflinger Bürgermeister Gottfried Reif wurde vom OGH zwar teils entlastet, doch die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichtes wurde abgewiesen.
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Der Bürgermeister von Scheifling, Gottfried Reif, wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichts ab.
Reif wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt. Ob diese Strafhöhe bleibt, entscheidet nun das Oberlandesgericht Graz.
Der OGH stellte fest, dass der Bürgermeister das Verfahren unnötig hinausgezögert habe.
Reif denkt nicht an Rücktritt, es sei denn, er verliere das Vertrauen des Gemeinderats.
Gottfried Reif betont Komplexität des Verfahrens, er habe stets in Abstimmung mit Sachverständigen gehandelt. Wenn er weiter das Vertrauen des Gemeinderates genieße, werde er nicht zurücktreten, kündigt der Bürgermeister an
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